Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung unternimmt zurzeit einen neuerlichen Anlauf, den Wettbewerb im Eisen-bahnverkehr durch die überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/34/EU vom 21. November 2012 in nationales Recht voran zu bringen. Das – in der letzten Legislaturperiode gescheiterte – Vorhaben, ein Eisenbahnregulierungsgesetz zu verabschieden, ist aus Sicht des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE) e.V. eine hoch sinnvolle und überfällige Maßnahme. Auch wenn der Wettbewerb im Schienengüterverkehr bereits weiter voran gekommen ist als in anderen Segmen-ten des Schienenverkehrs – 2014 wurden bereits 33,6 Prozent der Verkehrsleistung im deutschen SGV durch Wettbewerbsbahnen erbracht und weiteres Wachstum wird dort erwartet - so sehr fehlen Impulse zur Verbesserung der Wettbewerbssituation des Schienengüterverkehrs insgesamt, ohne die ein steigender Marktanteil der Schiene nicht zu erreichen ist.
Zahlreiche Ziele und Inhalte des nun vorgelegten, überarbeiteten Gesetzentwurfs finden unsere Zustimmung.
So sollte z.B. die Stellung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Überwachung des Infrastrukturzugangs gestärkt werden, solange es keine saubere Trennung zwischen dem Betrieb des natürli-chen Monopols Infrastruktur und den im Wettbewerb stehenden Verkehrsunternehmen gibt.