Der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium und Schienenbeauftragte der Bundesregierung, Enak Ferlemann, hat gestern gegenüber dem Haushaltsausschuss des Bundestages verkündet, dass die Bundesregierung mit der EU-Kommission in guten Gesprächen über die zur Abmilderung der Pandemie im Schienenverkehr vorgesehenen 5 Milliarden Euro stünde, die bisher in Form eines Eigenkapitalzuschusses an die DB AG erfolgen sollten. Unser Verband hat seit langem beklagt, dass mit einer einseitigen Zahlung nur an die DB der Wettbewerb in den eigenwirtschaftlichen Güter- und Personenfernverkehren auf der Schiene verzerrt würde und seit März 2020 verschiedene Vorstöße für eine diskriminierungsfreie Lösung gemacht. Die Regierung will nun – offensichtlich dank des Drucks der EU-Kommission – wesentliche Elemente übernehmen.
Berlin, 21. April 2021
Der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium und Schienenbeauftragte der Bundesregierung, Enak Ferlemann, hat gestern gegenüber dem Haushaltsausschuss des Bundestages verkündet, dass die Bundesregierung mit der EU-Kommission in guten Gesprächen über die zur Abmilderung der Pandemie im Schienenverkehr vorgesehenen 5 Milliarden Euro stünde, die bisher in Form eines Eigenkapitalzuschusses an die DB AG erfolgen sollten. Unser Verband hat seit langem beklagt, dass mit einer einseitigen Zahlung nur an die DB der Wettbewerb in den eigenwirtschaftlichen Güter- und Personenfernverkehren auf der Schiene verzerrt würde und seit März 2020 verschiedene Vorstöße für eine diskriminierungsfreie Lösung gemacht. Die Regierung will nun – offensichtlich dank des Drucks der EU-Kommission – wesentliche Elemente übernehmen. Dies kommentiert unser Vorstandsvorsitzender Ludolf Kerkeling wie folgt:
„Das Einlenken des Bundesverkehrsministeriums ist wettbewerbspolitisch richtig. Der Bund unterstützt mit der nun vorgesehenen Trassenpreissenkung die ganze Branche und nicht nur die DB AG und er sichert die Modernisierungsinvestitionen ins bestehende Netz auch ohne Dividende der DB AG ab. Den Weg über die Senkung der Trassenpreise hatten wir bereits Ende März 2020 vorgeschlagen, der Bund hat ihn seitdem ohne vernünftige Begründung abgelehnt. Die skizzierte Lösung stünde mit den europäischen und nationalen verkehrs- und umweltpolitischen Zielen voll im Einklang und ist diskriminierungsfrei. Ob die EU wirklich auf Auflagen zur Sicherung des Wettbewerbs verzichten kann, ob der nach Abzug der rückwirkenden Trassenpreisgestaltung notwendige Nachweis von Schäden bei der DB nachvollziehbar gestaltet ist, die DB Netz wirklich keinen Gewinn zu Lasten der Wettbewerber in den Konzernverbund einspeist und weitere noch offene Fragen werden wir im Auge behalten und das weitere Vorgehen der EU-Kommission unabhängig bewerten. Jetzt stimmt immerhin die Richtung und wir würden gerne bei der Bewältigung der Pandemie und der Verkehrswende nach vorne schauen.“
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