Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen, um die vom Bundestag kürzlich nach langen Debatten beschlossene Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) zu korrigieren. Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, kommentiert:
„Dankbar sind wir als GÜTERBAHNEN der Länderkammer, dass sie mit der Entscheidung wichtige Nachbesserungen an diesem Gesetz auf den Weg bringt. Regierung und Bundestag wollten einen Teil der Sanierungskosten des Schienennetzes ebenso wie der notwendigen neuen Leit- und Sicherungstechnik auf Länder und Eisenbahnunternehmen abwälzen und den Neu- und Ausbau des Schienennetzes ausbremsen. Wer mehr Schiene will, darf aber keine halben Sachen machen. Es zeigt sich sehr deutlich, dass die im Grundgesetz geregelte Zustimmungspflicht der Länder bei der Schieneninfrastruktur einen guten Grund hat.
Umso bedauerlicher ist allerdings die Tatsache, dass sich zugleich auf Änderungsantrag des SPD-geführten Saarlandes eine Mehrheit der Länder von den eigenen Forderungen aus dem September verabschiedet hat, die gesetzlichen Vorschriften für die Steuerung der DB zu präzisieren. Das ist ein betrübliches Echo zur gestern vorgestellten Bilanz der DB, die ihre immer schlechter werdende Performance mit Sanierungs-PR hinwegtröstet und die Trassenpreise erhöht. Der Vermittlungsausschuss ist nun gefragt, die von den Ländern geforderte Förderung des Umbaus der Lokomotiven auf die neue Leit- und Sicherungstechnik ETCS sowie die Erstattung der Mehrkosten für Schienenersatzverkehre und Güterzug-Umwege während der bis 2030 geplanten Korridorsperrungen ebenfalls im Gesetz zu verankern.“

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