Die DB InfraGO AG klagt immer häufiger gegen Auflagen der Bundesnetzagentur – und verlängert damit das Baustellenchaos
Seit ihrer Gründung am 01. Januar 2024 hat die bundeseigene Infrastrukturtochter bereits 41 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt, um Beschlüsse der Bundesnetzagentur anzufechten. Damit richtet sich ein dem Gemeinwohl verpflichtetes, bundeseigenes Unternehmen ausgerechnet gegen Maßnahmen, die die Betriebsqualität im deutschen Schienennetz verbessern sollen.
Ein Durchbruch für verlässliche Planung – jetzt Gegenstand einer Klage
Besonders erbost DIE GÜTERBAHNEN eine aktuelle Klage der DB InfraGO AG beim zuständigen Verwaltungsgericht (VG) Köln gegen einen Teilbeschluss der Bundesnetzagentur. Mit diesem Beschluss sollten nach dem Willen der Behörde wiederkehrende und schwerwiegende Verstöße der DB InfraGO gegen gesetzliche Informationspflichten zu Bauarbeiten unterbunden werden. Konkret geht es um die seit 2017 geltenden europäischen Vorgaben und die in den Nutzungsbedingungen der DB InfraGO festgelegten gestaffelten Fristen zur Ankündigung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen. Nach Angaben der DB sind für dieses Jahr 26.000 einzelne Baustellen geplant, 2026 noch 2.000 mehr. Die Anzahl ist schon in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – mit erheblichen Auswirkungen auf den Schienenverkehr, der immer stärker durch extrem kurzfristig angekündigte Sperrungen gestört wird. Dabei verstößt die DB InfraGO wiederholt gravierend gegen ihre Informationspflichten.
„Unsere Kunden müssen rechtzeitig informiert, Personalpläne angepasst und Fahrzeuge umdisponiert werden, wenn sich etwas bei den vertraglich vereinbarten Fahrplänen ändert. Mittlerweile kommen jedoch 60 Prozent aller überarbeiteten Fahrplanunterlagen entweder zu spät oder sind unrichtig – oder beides.“ sagt Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN.
Die Realität: verspätet, fehlerhaft, unberechenbar
Das Personal auf den Zügen und in den Leitstellen ist demoralisiert und auch die Fahrdienstleiter:innen der DB InfraGO werden durch das Chaos unverhältnismäßig belastet. Immer wieder müssen Triebfahrzeugführer:innen abgelöst werden, nachdem sie wegen Rückstaus von Zügen stundenlang auf der Lok auf Weiterfahrt oder neue Fahrplanunterlagen warten mussten.
Bisher verhängte Zwangsgelder gegen die DB InfraGO in Höhe von zwei Millionen Euro blieben wirkungslos. Statt der vorgeschriebenen und zur Stellungnahme vorgesehenen Entwürfe verschickt die DB InfraGO seit einem Jahr immer häufiger gleich nur noch die sogenannten Endstücke – formal fristgerecht, vielfach praktisch nutzlos. In zwei sogenannten öffentlich mündlichen Verhandlungen forderte die Bundesnetzagentur die DB InfraGO auf, nach den mehrjährigen Verfehlungen endlich in einen Lösungsmodus überzugehen. Mit dem nun beklagten Teilbeschluss verschärfte die Bundesnetzagentur mit Wirkung ab 2026 die Konsequenzen, falls Baustellenunterlagen weiterhin zu spät oder fehlerhaft den Eisenbahnverkehrsunternehmen bereitgestellt werden. Vorgesehen sind unter anderem automatische Entschädigungszahlungen und ein Zustimmungserfordernis aller von einer zu spät angekündigten Baumaßnahme betroffenen Bahnunternehmen. Branchenverterter:innen bewerteten diese Maßnahme als „Durchgriff auf eine seit Jahren mangelhaft arbeitende Organisation“.
Westenberger: „Doch statt in Demut die Prozesse in Ordnung zu bringen, fällt die DB InfraGO der Regulierungsbehörde mit Klagen in den Arm. Das ist unverantwortlich und muss aufhören. Die DB InfraGO muss die Klage zurücknehmen. Geschieht dies nicht, muss sich der Bundestag mit dem Thema befassen. Das Bundesverkehrsministerium hat seine Einflussmöglichkeiten durch die abgeblasene Entflechtung praktisch bei Null belassen und ist leider nicht einmal in der Lage, der Bundesnetzagentur bei der Durchsetzung des Beschlusses vom 02. Oktober beizustehen.“
Am morgigen Freitag nimmt die von Verkehrsminister Schnieder einberufene „Taskforce zuverlässige Bahn“ ihre Arbeit auf, um schnelle Verbesserungen bei Baustellenorganisation, Betriebssteuerung und Kommunikation zu erreichen.
„Die DB InfraGO AG geht gerade deutlich zu weit. Die Anti-Chaos-Auflagen der Bundesnetzagentur per Klage aushebeln und dies heute gegenüber dem SPIEGEL auch noch als Beitrag zu Rechtssicherheit und stabiler Planung zu bezeichnen, ist eine Provokation. Noch mehr Baustellen treffen auf ein Regelwerk, das die DB InfraGO nicht akzeptieren will. Rechtssicherheit hat die Bundesnetzagentur mit ihrem Beschluss aber nach ausführlicher Anhörung der DB InfraGO geschaffen“, sagt Taskforce-Mitglied Westenberger dazu.
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Einen Entwurf der Fahrplanänderung muss die DB InfraGO AG 24 Wochen vor dem (ersten) betroffenen Verkehrstag an die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) übermitteln, damit diese dazu Stellung nehmen und ggf. Änderungen fordern können. Die DB bezeichnet Vorgang und Dokument als „ZvF – Zusammenstellung vertrieblicher Folgen“. Im Jahresverlauf stellte die DB InfraGO die Erstellung von ZvF-Entwürfen nahezu vollständig ein. Unter Berücksichtigung der nicht-erstellten Dokumente werden aktuell nur rund 6 Prozent der erforderlichen ZvF-Entwürfe fristgerecht – oder überhaupt – zugestellt. Die in Kenntnis der Stellungnahme finalisierten ZvF-Dokumente, die sogenannten ZvF-Endstücke, müssen 15 Wochen vor dem Verkehrstag an die EVU übermittelt werden, was der DB InfraGO aktuell nur bei rund 55 Prozent der Dokumente gelingt. Ohne Abstimmung der ZvF-Entwürfe zwischen DB und EVU sind die ZvF-Endstücke häufig fehlerhaft und müssen erneut korrigiert werden. Betroffene EVU sind wenige Tage oder sogar nur Stunden vor Fahrtbeginn gezwungen, Personal- und Flottenumplanungen vorzunehmen und tragen den Großteil der dadurch entstehenden Mehrkosten. Alle Details finden sich in der Richtlinie 402.0305 –„Baubedingte Änderungen abstimmen und kommunizieren“ (Abschnitt 9) der DB InfraGO. |
Hier finden Sie das Pressestatement vom 08. Oktober 2025 in dem wir den Teilbeschluss der Bundesnetzagentur kommentieren.