Der Entwurf einer 4. Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) wurde soeben im Bundeskabinett bestätigt und geht nun in die parlamentarische Beratung. Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, kommentiert den Entwurf:
„Der Gesetzentwurf ist zu früh und unvollständig. Er enthält gute und wichtige Vorhaben, doch die Regierung versucht gerade, ein Haus zu bauen, ohne vorher ein Fundament zu gießen. Das Gesamtkonzept für die gemeinwohlorientierte Schieneninfrastrukturgesellschaft ist nach Lage der Dinge ein Hauch von nichts, die Finanzierung der versprochenen 45 Milliarden Euro ist offen, ebenso die überjährige und gebündelte Finanzierungslogik, die das Knäuel von Einzelförderungen ersetzen soll. Trotz Kritik der Verbände fehlen auch weiterhin Regelungen zur versprochenen Finanzierung des neuen Leit- und Sicherungssystems ETCS und zur künftigen Bestimmung der Trassenpreise. Jetzt muss das Parlament alles zusammenbinden, auch die vor Kurzem quasi parallel eingebrachte weitere Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes im Rahmen des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes Verkehr.“
Die Stellungnahme unseres Verbandes zu dem im Rahmen der Verbände- und Länderanhörung inhaltlich nicht geänderten Referentenentwurf finden Sie hier.
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