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Home › Bundestag muss Schiene Vorrang einräumen

Bundestag muss Schiene Vorrang einräumen

Die Bahnverbände rufen zu Nachbesserungen beim Haushalt auf

Die Bahnverbände rufen den Deutschen Bundestag auf, die Haushaltsberatungen im Interesse des Klimaschutzes für dringend notwendige Verbesserungen im Verkehrsetat zu nutzen. Zwar nehmen die acht Organisationen das deutliche Bemühen der Bundesregierung wahr, den umweltfreundlichen Schienensektor zu stärken. Die vom Bundeskabinett beschlossenen Mittelsteigerungen reichen jedoch bei Weitem noch nicht, um bis 2030 die Zahl der Fahrgäste zu verdoppeln und den Güterverkehr auf der Schiene zu stärken.

Investitionsmittel für Neu- und Ausbau sinken im Regierungsentwurf

Der Regierungsentwurf lässt insgesamt nach Einschätzung der acht Verbände den politischen Willen vermissen, der umweltfreundlichen Schiene Vorfahrt im deutschen Verkehrssektor einzuräumen. So summieren sich die Ausgaben für Bundesfernstraßen in der Haushaltsplanung für 2020 auf 10,8 Milliarden Euro. Für die Bundesschienenwege sind nach aktuellem Stand 6,8 Milliarden Euro vorgesehen. Nötig ist jedoch mittelfristig ein zweistelliger Milliardenbetrag. Als ein Beispiel für den dringenden Nachbesserungsbedarf in der Haushaltsplanung nennen die Bahnverbände den Kabinettsbeschluss, mit dem die ohnehin zu niedrigen Investitionsmittel für den Neu- und Ausbau der Schienenwege von 1,64 Milliarden Euro (Plan 2019) auf 1,52 Milliarden Euro (Plan 2020) sinken. Völlig unzureichend sind zudem die Ansätze für die Förderung der digitalen Schiene. So sind im Haushaltsplan für 2020 gerade 207 Millionen Euro für die Förderung des Europäischen Zugsicherungssystems ETCS vorgesehen, das die Betriebsabläufe europaweit mit digitaler Signaltechnik vereinfachen soll. Die tatsächlichen Kosten für die Umrüstung auf das moderne ETCS-System belaufen sich nach Branchenberechnungen allein bei den Lokomotiven und Triebwagen auf vier Milliarden Euro bis 2030. Auch die Mittel für die Elektrifizierung der Schiene sind viel zu gering, um das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel bis zum Jahr 2025 zu erreichen.

Bund muss Grundlagenforschung und Innovationen stärker fördern

Noch immer auf sich warten lässt eine angemessene finanzielle Ausstattung des bereits 2017 angekündigten „Bundesprogramms Zukunft Schienengüterverkehr“ zur Erprobung und Markteinführung von Innovationen, das ursprünglich mit 100 Millionen Euro jährlich dotiert sein sollte und für das im kommenden Jahr nur 20 Millionen Euro vorgesehen sind. Auch bei der Grundlagenforschung für den gesamten Bahnsektor muss das Tempo deutlich erhöht werden: Zwar wurde 2019 das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung geschaffen. Ohne eine adäquate Finanzierung und Ausstattung kann es aber weder Forschungsprojekte anstoßen noch Innovationen im Schienenbereich fördern.

Viele Förderprogramme leiden an zu viel Bürokratie

Handeln muss der Gesetzgeber zudem beim Planungsrecht. Hier erwarten die Verbände vom Bundestag eine Entbürokratisierung und Vereinfachung, um den Mittelabfluss zu beschleunigen. Das Gleiche gilt für zahleiche Förderprogramme, die mit einem so hohen bürokratischen Aufwand und so hohen Risiken für Unternehmen verbunden sind, dass sie nicht in Anspruch genommen werden können. Bei der Förderung von Gleisanschlüssen etwa scheitern viele Unternehmen an den komplexen, zwischen Bund und Ländern nicht harmonisierten Regularien für Bau und Betrieb. Zu umfangreiche und unterschiedliche staatliche Vorgaben verteuern häufig den Betrieb und führen im Einzelfall sogar zum Verzicht beziehungsweise zur Stilllegung eines Gleisanschlusses.

Pressemitteilung Die Bahnverbände vom 12. September 2019


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