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Home › Corona kein tauglicher Vorwand

Corona kein tauglicher Vorwand

Wettbewerbsbahnen lehnen isoliertes DB-Care-Paket ab

Für „vorsichtig gesagt: nicht beschlussreif“ halten die Wettbewerbsbahnen des Schienengüterverkehrs ein Regierungspapier zu kurzfristigen Milliardenzahlungen ausschließlich an die DB AG und fordern eine transparente Debatte über Corona-Hilfen.

Der NEE-Vorstandsvorsitzende, Ludolf Kerkeling, zeigte sich zunehmend verärgert, dass der Bund konsequent das Gespräch über Corona-Schäden bei den Güterbahnen jenseits der DB verweigert „und stattdessen völlig überraschend am gestrigen Dienstag ein den Wettbewerbsbahnen unbekanntes „Bündnis für UNSERE Bahn“ verkündet hat“. NEE-Geschäftsführer Peter Westenberger ergänzte anlässlich eines seit gestern vorliegenden Bundesrechnungshof-Berichts und der heutigen Beratung in den Parlamentsausschüssen: „Zweifellos muss die Regierung auch der DB bei Corona-bedingten Schäden helfen. Der Regierungsvorschlag scheint uns aber ein voreiliges, ineffizientes und vor allem wettbewerbsverzerrendes DB-Care-Paket zu sein.“

Die Wettbewerbsbahnen engagieren sich in dieser Diskussion laut Westenberger aus zwei Gründen: „Erstens: Fairer Wettbewerb um Verkehre setzt voraus, dass Preise mindestens die Kosten widerspiegeln und nicht mit Hilfe des reichen Onkels im Hintergrund lediglich Auslastung oder Marktanteile gesichert werden. Insbesondere die DB Cargo hat schon in den fünf Jahren vor Corona ihre Kosten nicht mehr gedeckt. Zweitens: knappe Kassen erfordern die richtigen Prioritäten. Neben Hilfen bei Umsatzausfällen muss das gesamte System Schiene durch deutlich höhere Investitionen auf dem Wachstumspfad gehalten werden. Da auch das Bundesgeld nicht auf den Bäumen wächst, befürchten wir, dass nach dem „DB-Care-Paket“ der Bund abwinkt und weder notleidenden Wettbewerbsbahnen hilft noch genug in den Ausbau der Infrastruktur und Innovation investiert.“

Der von der DB errechnete und vom Bundesverkehrsministerium übernommene Zuschussbedarf von bis zu 6,7 Milliarden Euro lässt keine genauen Rückschlüsse auf die Anteile der einzelnen DB-Geschäftsfelder zu.  Vor allem wird aber nicht zwischen „neuen“ Corona-bedingten Umsatzausfällen und „altbekannten“ Defiziten unterschieden. Der Bundesrechnungshof kritisiert außerdem, dass „Risiken aus (…) bahnfremden und weltweiten Geschäftstätigkeiten (auf den Bund) übertragen (und zugleich…) diese Tätigkeiten unverändert fortgeführt werden (sollen), ohne mit einer strukturellen Weiterentwicklung die Konsequenzen aus einer immer weiter steigenden Finanzierung durch den Bund zu ziehen.“ Auch dass an den Konzern nur wegen Corona „eine
erste Tranche (4,5 Mrd. €) (…) bereits (…) in den nächsten Wochen fließen“ müsse, erscheint unplausibel und wirft bedenkliche Fragen auf, wann die nächste entsprechende Forderung zu erwarten ist. Im Vergleich zur Lufthansa-Debatte fällt auf, dass die Regierung keinerlei Vorgaben machen will. Westenberger: „Wenn schon nicht die überfällige Bahnreform II hätten wir aber doch mindestens eine Satzungsänderung zur Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Ziele bei den DB-Infrastrukturbetreibern und den damit verbundenen Dividendenverzicht von DB Netz, DB Station & Service und DB Energie erwartet. Das würde dem gesamten System Schiene in der Wiederaufbauphase helfen.

 

Pressekontakt: Peter Westenberger, mobil: +49 170 485 486 4, E-Mail: westenberger@netzwerk-bahnen.de

Presseinformation vom 27. Mai 2020 : Wettbewerbsbahnen lehnen isoliertes DB-Care-Paket ab - Corona kein tauglicher Vorwand


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