Stellwerksausfälle, Planungsfehler und überzogene Baumaßnahmen – Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) haben alltäglich mit einer zunehmenden Anzahl von Infrastrukturstörungen zu kämpfen. Je höher die Anzahl der Störungen, desto größer sind die Kostenausfälle für die EVU, wenn sie ihre Güter nicht fristgerecht liefern können. Ab Anfang Dezember wird es die DB InfraGO AG den EVU deutlich einfacher machen, Schadensersatzzahlungen zu beantragen. Auch wenn noch nicht alle Mehrkosten damit abgedeckt sind, begrüßen DIE GÜTERBAHNEN die Entscheidung der DB InfraGO, auf die Forderungen der Branche einzugehen, als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Künftig können Eisenbahnverkehrsunternehmen pauschale Schadensersatzzahlungen beim Infrastrukturbetreiber beantragen. Eine enorme Erleichterung, denn bislang war es für Eisenbahnverkehrsunternehmen mit einem sehr hohen Nachweisaufwand verbunden, Einnahmeausfälle und Mehrkosten durch Standzeiten und Umleiter erstattet zu bekommen. Im Ergebnis führte das dazu, dass auf eine Vielzahl der Störungen keine Ansprüche erhoben wurden und die Verkehrsunternehmen auf den Schäden sitzen blieben. Die pauschalen Schadensersatzzahlungen ermöglichen zukünftig die einfachere Meldung und schnellere Bearbeitung von Schäden durch Störungen im täglichen Betrieb. Bei schweren Schäden können Güterbahn-Unternehmen den Schadensersatz auch individuell in größerem Umfang beantragen und nachweisen.
„Mit den neuen pauschalen Schadensersatzzahlungen geht die DB InfraGO auf lang erhobene Forderungen der Branche ein und beendet ein systematisches Versanden von Schadensersatzansprüchen durch die häufigen Störungen des täglichen Betriebs.“ lobt Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, diese Entwicklung. „Die Pauschalen sind ein guter Anfang, um die negativen Folgen der infrastrukturseitigen Qualitätsprobleme abzumildern und kundenfreundlicher zu werden. Die pauschalen Zahlungen für vier Typen von Störungen ersetzen jedoch nicht die dringend notwendige Verbesserung der Betriebsqualität. Auch fehlt es weiterhin an Ausgleichszahlungen für Mehrkosten, die zum Beispiel durch Umleiterverkehre im Rahmen der Korridorsanierung entstehen.“
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