Nachdem die DB Fernverkehr bereits Klage gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) für mehr Wettbewerb im Fernverkehr erhoben hat, folgt nun auch die DB-Infrastrukturtochter DB InfraGO AG diesem Beispiel. Ein Argument ihrer Klage dürfte da-bei die Sorge um die Wirtschaftlichkeit eines Teils der Angebote der DB Fernverkehr AG sein.
Oliver Smock, Senior Referent der GÜTERBAHNEN, sieht erhebliche Probleme: „Die Klage der DB InfraGO ist nicht hilfreich für den Eisenbahnsektor. Der Beschluss der Bundesnetzagentur ist eine kluge Lösung für eine schwierige Situation: Sie hat damit in einem wettbewerbspolitischen Vakuum, das der Bund selbst geschaffen hat und offenbar nicht zu schließen bereit ist, das Beste aus der bestehenden Lage gemacht. Der Beschluss schafft Raum für mehr Wettbewerb im Fernverkehr, ohne dafür den ohnehin geplagten, aber für die industrielle Basis wichtigen Schienengüterverkehr zu verdrängen.“
Die Klage zeigt schonungslos das Problem eines integrierten DB-Konzerns: Die Infrastrukturgesellschaft zieht vor Gericht, um die Interessen ihrer Schwester DB Fernverkehr zu vertreten und das faktische Monopol gegen neue Markteintritte weiter abzusichern. Neutralität gegenüber Wettbewerbern sieht anders aus.
Und noch etwas wird deutlich: Der Bund klagt hier im Ergebnis gegen sich selbst. Immer neue Klagen bundeseigener Gesellschaften gegen Beschlüsse der Bundesnetzagentur binden Ressourcen, schaffen Rechtsunsicherheit und verzögern die Entwicklung des Wettbewerbs – zulasten von Kunden und Steuerzahler:innen.
Hintergründe:
Ausgelöst durch Beschwerden von Bahnunternehmen, die Fernverkehrsangebote auf dem DB-Netz erbringen wollen, hat die BNetzA die DB InfraGO zu wettbewerbsfreundlichem Verhalten verpflichtet. Gegenstand des Beschlusses ist, dass die DB InfraGO in überlasteten Teilabschnitten des Netzes höchstens 75 Prozent der für den Fernverkehr schon bisher genutzten Kapazitäten an ein einzelnes Unternehmen (aktuell DB Fernverkehr) vergeben kann. Mindestens 25 Prozent sollen dort den Wettbewerbern offenstehen.

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