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Home › DB Netz AG sichert keine Kapazität für die Fahrplanjahre 2024 und 2025 zu.

DB Netz AG sichert keine Kapazität für die Fahrplanjahre 2024 und 2025 zu.

Die DB Netz AG gab bekannt, dass sie Eisenbahnverkehrsunternehmen keine Kapazität in Form von Rahmenverträgen für die Fahrplanjahre 2024 und 2025 zusichern kann.

DIE GÜTERBAHNEN wollen ein Ende der chaotischen Experimentierphase bei der Kapazitätsvergabe im Schienennetz. Berlin muss eine klare und am Deutschlandtakt-Konzept orientierte gesetzliche Vorgabe machen, wie die Eisenbahnen an Fahrpläne für ihre Züge kommen und das Schienennetz optimal für den wachsenden Güter- und Personenverkehr genutzt wird. Dazu sollte auf Rahmenverträge zwischen DB Netz und Eisenbahnverkehrsunternehmen dauerhaft verzichtet werden. Stattdessen sollte der Gesetzgeber konsequent die Einführung der Systemtrassen-Logik aus dem Deutschlandtakt-Konzept vorantreiben und sich dabei mit der Branche und der EU-Kommission zügig verständigen.

Systemtrassen sind wiederkehrende minutengenaue Fahrmöglichkeiten im Netz, die für unterschiedliche Zugcharakteristika, aber nicht für konkrete Eisenbahnunternehmen, vorgeplant und gut aufeinander abgestimmt werden. Diese Art der Fahrplanerstellung gewinnt europaweit immer mehr Zuspruch. Auf dem Weg zur Umsetzung des Deutschlandtakt-Konzepts sind Rahmenverträge dagegen eher als Hindernis zu sehen, weil dadurch „minutenbreite“ Kapazitätsbänder im Fahrplanprozess exklusiv durch einzelne Eisenbahnunternehmen längerfristig belegt werden können.

Aus Sicht der GÜTERBAHNEN fahren in der jetzt entstandenen Situation alle Beteiligten mit dem bisherigen Verfahren zur Trassenvergabe und parallel einer konzentrierten Entwicklung eines neuen Vergabeprozesses am besten. Die unausgegorenen, 2021 kurz vor Ende der Legislaturperiode ins Eisenbahnregulierungsgesetz in § 49 (Rahmenverträge) und § 52 a (Erprobungsklausel Systemtrassen auf Teilnetzen) eingebrachten Neuerungen sollte der Bundestag kurzfristig zurücknehmen und der Regierung den Auftrag zur Vorlage einer Neuregelung rechtzeitig vor dem Start des üblichen Trassenbestellprozesses im April des Jahres 2025 geben. Gründlichkeit muss nun vor Schnelligkeit gehen.


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