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Home › DB Netz wieder am Zug

DB Netz wieder am Zug

Wettbewerbsbahnen begrüßen Ablehnung des unausgegorenen Anreizsystem-Vorschlags durch die Bundesnetzagentur

Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) findet es konsequent, dass die Bundesnetzagentur dem vorgelegten Entwurf der DB Netz AG für ein „Anreizsystem“ zur Steigerung der Pünktlichkeit ihre Zustimmung verweigert hat (den Beschluss im Wortlaut stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung). Die schlechten Pünktlichkeitswerte im deutschen Eisenbahnnetz werden dadurch nicht schlechter. Eine weitere Verkomplizierung und Verteuerung wird dadurch aber erst einmal verhindert. Die Wettbewerbsbahnen des Schienengüterverkehrs begrüßen den Mut der Bundesnetzagentur, einer vorschnellen Lösung zu widerstehen und neue Verhandlungen einzufordern. Die verbindliche Vorgabe der EU, durch ein System aus „Strafen für Störungen des Netzbetriebs, eine Entschädigung für von Störungen betroffene Unternehmen und eine Bonusregelung für Leistungen, die das geplante Leistungsniveau übersteigen“ dafür zu sorgen, dass Eisenbahnverkehr- wie Eisenbahninfrastrukturunternehmen „Anreize zur Minimierung von Störungen und zur Erhöhung der Leistung des Schienennetzes“ erhalten, muss so schnell als möglich umgesetzt werden.

Die DB Netz hatte Ende 2017 ihren Vorschlag für ein Anreizsystem vorgelegt – und sich im Laufe des Genehmigungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur jeder Änderung verweigert. Sowohl Eisenbahnverkehrsunternehmen als auch Aufgabenträger im Nahverkehr und die Bundesnetzagentur selbst bissen mit Forderungen, Anregungen und Hinweisen auf Granit. Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur der DB Netz sogar ausdrücklich dazu geraten, ihren Entwurf zurück zu ziehen. Nun muss die DB Netz doch – so, wie es in der einschlägigen EU-Richtlinie 2012/34/EU vorgesehen ist – mit dem Markt die Eckwerte „vereinbaren“, das heißt Gespräche auf Augenhöhe führen.

Die Behauptung der DB Netz AG, das Anreizsystem sei am „Runden Tisch Baustellenmanagement“ erarbeitet worden, ist falsch. An diesem Runden Tisch bestand zwar im September 2017 in vielen Punkten ein Konsens vieler Akteure aus dem Eisenbahnbereich. Diesen Konsens hatte die DB Netz teilweise entgegen der Anforderungen aus voran gegangenen Expertenrunden erarbeitet. Zahlreiche später strittig diskutierte Punkte – etwa zu Haftungsregelungen oder zum Streitbeilegungssystem – waren aber zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt. Die Vertreter des Güterverkehrs haben die zentralen Streitpunkte durchgängig in den Beratungen deutlich gemacht, wie sich auch in der Abschlusserklärung des Runden Tisches nachlesen lässt.

Bei den jetzt erforderlichen Gesprächen auf Augenhöhe sollte die Effektivität das gemeinsame Ziel sein. Es müssen die Interessen und Stellschrauben aller Beteiligten angesprochen werden, um aus der vorhandenen Infrastruktur ein Maximum an Verkehrsleistung bei einem Minimum an gegenseitiger Behinderung herauszuholen, und zwar ohne Papierkrieg. Dabei sind alle Beteiligten, der Infrastrukturbetreiber DB Netz ebenso wie die Eisenbahnverkehrsunternehmen, in der Pflicht.

Weiterhin müssen die Ergebnisse des Runden Tisches, über die Konsens bestand und besteht, möglichst schnell Realität werden: das reicht von Verbesserungen in der Baustellenplanung und -kommunikation bis hin zu den neuen Sätzen für baustellenbedingte Verspätungen, mit denen die DB Netz die wirtschaftlichen Schäden bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen wenigstens zum Teil ausgleichen muss. Die Bundesnetzagentur hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen keine zeitaufwändige Genehmigung eines gesamthaften Anreizsystems benötigt.

 

 

 

Hintergrund zum Anreizsystem: Beitrag von Peter Westenberger im Privatbahn Magazin 3.2018

Beschluss der Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur vom 31. August 2018


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