Hier finden Sie die Kommentierung des NEE zum vorab veröffentlichten Tenor zur Untersuchung der Wintervorbereitung der DB Netz durch Bundesnetzagentur und Eisenbahn-Bundesamt.
Die DB Netz darf nach einem Beschluss der Bundesnetzagentur künftig keine Schienenstrecke mehr länger als 24 Stunden wegen winterlichen Wetters sperren. Das ist ein großer Erfolg für die Güterbahnen, denn unser Verband hatte diesen Grundsatzanspruch bereits 2018 nach einer Reihe von Stürmen erhoben.
Mit dem Beschluss stärkt die Behörde den berechtigten Anspruch der Schienenbranche, Daseinsvorsorge auch in schwierigen Situationen zu gewährleisten. Wir kommen ein Stück voran in Richtung des berühmten Werbespruchs der Bundesbahn von 1966 „Alle reden vom Wetter – wir nicht!“. Es kann nicht sein, dass auf den Straßen in vielen Extremwettersituationen kaum Einschränkungen existieren, während zum Beispiel nach den Schneefällen der Kältewelle im Februar 2021 ein großer Teil des Schienennetzes und manche Strecken sogar eine ganze Woche lang gesperrt waren.
Viele Schieneninfrastrukturbetreiber im In- und Ausland werden mit winterlichen Lagen gut fertig. Es ist beschämend, dass sich die DB Netz im Verfahren gegen die geforderte Neuorganisation ihrer Prozesse gewandt hatte, ohne Alternativen zu benennen. Die DB Netz muss sich nun schnellstens auf den neuen Winter vorbereiten, auch wenn der Beschluss der Bundesnetzagentur formal erst noch in die Vertragsbedingungen des Infrastrukturbetreibers integriert und wiederum von der Behörde genehmigt werden muss.
Wir warnen die DB Netz vorsorglich davor, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen und die Nerven der Eisenbahnen und vor allem ihrer Kunden weiter zu strapazieren.
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