Nach mehreren Monaten des Wartens hat die EU-Kommission am vergangenen Freitag die Sonderregelungen für Schienenbahnen im Strompreisbremsengesetz nach dem beihilferechtlichen Rahmen genehmigt. Damit herrscht Sicherheit, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen – und damit die wichtigsten Säulen der anstehenden Verkehrswende – im aktuellen Jahr vor ausufernden Strompreisen geschützt sind. Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, kommentiert:
“DIE GÜTERBAHNEN begrüßen die Entscheidung aus Brüssel, doch die Wirkung kommt zu spät und ist nicht nachhaltig. Als in 2022 der Strompreis in die Höhe schoss, wurde die Branche von der Politik allein gelassen – ganz im Gegensatz zur Straße. Jetzt, wo die Entlastung kommt, nähern sich die Strompreise bereits wieder dem Vorkrisenniveau. Auf den akuten Kosten der Krise aus dem vergangenen Jahr werden die Unternehmen sitzen bleiben.
Auch in Zukunft ist die Schiene mit dem Strompreisbremsengesetz nicht vor Krisen geschützt, denn der beihilferechtliche Rahmen ist gleich zweifach begrenzt: Auf eine Summe von 1,1 Milliarden Euro und das Jahr 2023. “Wettbewerbsfähige Strompreise”, wie die Ampel-Regierung es in ihrem Koalitionsvertrag verspricht, werden so nicht erreicht. Doch genau das ist es, was Güterbahnen dringend benötigen, um die nötige Investitionssicherheit für die Herausforderungen der kommenden Jahre zu erlangen. Wenn die Politik die Transportwende und die Klimaeffekte aus der Verlagerung auf die Schiene will, muss sie die klimafreundliche Schiene besser vor externen Schocks schützen. “
Zum Hintergrund:
Eisenbahnunternehmen nutzen verschiedene Beschaffungsstrategien für den benötigten Bahnstrom. Je nachdem, ob sie direkt am Strommarkt oder über langfristige Beschaffungsverträge ihren Bahnstrom beziehen, ergeben sich andere Entlastungen aus dem Strompreisbremsengesetz.
Heute liegt der Preis für Strom nur noch wenige Cent über dem gedeckelten Wert von 13 Cent pro kWh. Unternehmen, die heute an der Strombörse (sog. Spotmarkt) einkaufen, profitieren damit kaum von den Entlastungszahlungen. Diese Unternehmen sind jedoch dieselben, die seit Beginn der Krise besonders hohe Unkosten verkraften mussten – und damit in 2022 von der Politik gänzlich allein gelassen wurden.
Besser ergeht es den Unternehmen, die gezwungen waren, im vergangenen Jahr neue Beschaffungsverträge mit ihrem Energieversorger für 2023 auszuhandeln. Hier greift die Strompreisbremse und schützt die Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Vertragskonditionen, die zum Teil den drei- oder vierfachen Preis im Vergleich zum Vorkrisenniveau aufrufen. Profitieren werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen davon wahrscheinlich nicht: Um die Verlagerung der Verkehre auf die klimaschädliche, aber preiswerte Straße zu verhindern, werden die Entlastungen größtenteils an die Kunden weitergereicht.
Pressekontakt: Daniela Morling, mobil: + 49 151 555 081 83, E-Mail: morling@netzwerk-bahnen.de