Heute Nachmittag wird der Regierungsvorschlag eines „Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“ im Bundestag eingebracht. Der bisherige gesetzliche Gewinnanspruch der DB InfraGO von aktuell bis zu 1,1 Milliarden Euro pro Jahr soll durch das Gesetz in etwa halbiert werden. Damit könnte ein weiterer verheerender Trassenpreisanstieg von 24 Prozent zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 und Rückverlagerung von Verkehren auf die Straße begrenzt werden. Verkehrsminister Schnieder käme mit dieser Sofortmaßnahme der eigentlich angekündigten Gemeinwohlorientierung der DB InfraGO einen Schritt näher. Allerdings sollten die Abgeordneten weiter gehen und die Gewinnerwirtschaftung aus dem Schienennetz komplett aus dem Gesetz streichen. Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, kommentiert:
„Die DB InfraGO agiert nach dem Motto: »Volle Kassen statt guter Trassen«. Jahr für Jahr wird die Kurve der Trassenpreissteigerung steiler bei immer schlechterer Netzqualität. Die Regierung hat mit dem Gesetzentwurf anerkannt, dass hohe und stark steigende InfraGO-Gewinne als Kostentreiber ein Systemfehler sind. Doch der im Gesetzentwurf vorgesehene Eigenkapitalzins von 2,2 statt bis zu 5,9 Prozent würde alle Güterbahnen immer noch systematisch gegenüber dem Lkw bremsen. Die Trassenpreise würden mit dem bestehenden Gesetzesentwurf im kommenden Jahr weiterhin stark steigen, um etwa 12 Prozent. Niemand würde erwarten, dass Gewinne mit dem Betrieb von Straßen, Kanälen oder Flüssen erwirtschaftet werden, darum darf es bei der Eisenbahn nicht anders sein. Die Verantwortlichen in Bundestag und Bundesrat sollten schnell weitere Änderungen anstreben und den Zins bis zu einer großen Trassenpreisreform auf 0,0 Prozent senken. Nur dann wird aus Gemeinwohlorientierung der DB InfraGO mehr als ein Etikett – und der Schiene rechtzeitig zum Fahrplanjahr 2026 kurzfristig geholfen.“

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