Diese Woche entscheidet sich, ob der Schienenverkehr bezahlbar bleibt. Am Mittwoch berät der Verkehrsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes. Doch es geht nicht allein darum, den Fauxpas bei der diesjährigen Trassenpreisförderung des Schienenpersonenfernverkehrs zu heilen, sondern vor allem um die Beantwortung der Frage für das kommende Jahr, ob und wie stark die Preise für den Schienengüter- und -fernverkehr anziehen werden. Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, nimmt wie folgt Stellung:
„Dem Bundestag bleiben nur noch wenige Tage, um Preissicherheit für die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die verladene Wirtschaft herzustellen. Am wichtigsten ist die komplette Abschaffung des gesetzlich garantierten Gewinnanspruchs der DB InfraGO. Die Streichung hilft allen Eisenbahnverkehrsunternehmen auf der Schiene und kann sofort wirksam werden. Das Nullzins-Prinzip, das bei Autobahnen und Wasserwegen seit jeher die Norm ist, würde die Trassenpreise 2026 ungefähr auf dem Level von diesem Jahr halten. Alles andere wäre ein fatales Signal für die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Sektors.“
Zum Hintergrund:
Damit die Absenkung des gesetzlich garantierten Gewinnanspruchs der DB InfraGO auf null Euro real wird, muss der Bundestag noch in dieser Woche das Gesetz zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs in angepasster Form beschließen. Kommt das Gesetz gar nicht, können die Entlastungen nicht bei der Genehmigung der Trassenpreise zum Fahrplanwechsel am 14. Dezember berücksichtigt werden. Es droht ein Anstieg der Trassenpreise im Schienengüterverkehr um bis zu 25 Prozent. Massiv steigende Trassen- und damit Transportpreise könnten dann nur durch höhere Bundeszuschüsse aus der sogenannten Trassenpreisförderung im Haushalt 2026 ausgeglichen werden.