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Home › Enttäuschung über Gesamtkosten-Entscheidung der Bundesnetzagentur

Enttäuschung über Gesamtkosten-Entscheidung der Bundesnetzagentur

Weiter steigende Trassenpreise möglich

Die gestrige Entscheidung der Bundesnetzagentur zum "Ausgangsniveau der Gesamtkosten" des Netzbetriebs der Deutschen Bahn AG könnte die Trassenpreise für die Nutzer des DB-Netzes weiter in die Höhe treiben.

Der Vor­stands­vorsitzende des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE), Ludolf Kerkeling, warnte in Berlin vor einer neuerlichen Belastung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs. Wenn schon die Gesamtkosten eine Stei­gerung von 4,5 Prozent im Jahr 2019 gegenüber 2018 zulassen, werde die nun noch anzuwendende neue „Anreizsetzung“ des Eisenbahnregulierungsgesetzes kaum dazu führen, dass man unter den schon zu hohen, aber üblichen jährlichen Steigerungen von 2,4 Prozent landen werde. Vor allem die Zinsansprüche von DB Netz und dem Eigentümer Bund verärgern die Branche, „denn die haben mit dem Netzbetrieb nichts zu tun. Statt Kapitalkosten von 5,9 Prozent einpreisen zu können, sollte der Netzbetrieb als quasi öffentliche Aufgabe kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert betrieben werden. Das aktuell praktizierte Verfahren verzerrt den Wettbewerb zu den kon­kurrierenden Verkehrsträgern Straße und Binnenschiff“, so Ludolf Kerkeling. Dies zu ändern ist nach Einschätzung des Vertreters der Bahnunternehmen, "zuallererst eine Aufgabe des Gesetzgebers und Eigentümers des DB-Kon­zerns. Aber ich bedauere auch, dass die Bonner Behörde ihren ohnehin begrenzten Spielraum aus dem Eisen­bahn­regulierungsgesetz nicht konsequent genutzt hat, um in diesem neuen Genehmigungsverfahren insbesondere den Umfang der Kapitalkosten sachgerecht zu beschränken." Das Netzwerk hatte sich zum Verfahren hinzuziehen las­sen. Kerkeling bedauerte, dass der Beschluss noch nicht vorliegt und kündigte eine detaillierte Bewertung an.

Neben den Personal- und Sachkosten, die beim Betrieb des Netzes anfallen, etwa für die Gleispflege, Reparaturen oder Strom für Signale und Weichenheizungen, darf das Unternehmen DB Netz AG nicht nur die Zinskosten für auf­genommenes Fremdkapital, sondern eine "kapitalmarktübliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals" in Rechnung stellen. Nach Ansicht der vom Netzwerk beauftragten Gutachter Prof. Dr. Marita Balks und Prof. Dr. Christian Bött­ger ist schon das für die Ermittlung der Eigenkapitalkosten verwendete sog. CAPM-Modell nicht sachgerecht, unter anderem weil die unternehmerischen Risiken der DB Netz AG vielfach geringer sind als bei börsennotierten nicht-staatlichen Unternehmen, für die das Modell entwickelt wurde. NEE-Geschäftsführer Peter Westenberger: "Selbst wenn man das Modell anwendet, müsste dann aber als eine der Eingangsgrößen beispielsweise der reale Unter­nehmenssteuersatz der DB von rund zwei Prozent statt des im Modell genannten Platzhalters von 30,5 Prozent ver­wendet werden." Die Bundesnetzagentur ist diesem Einwand der Wettbewerbsbahnen offensichtlich nicht ge­folgt, was die jährlichen Kapitalkosten der DB Netz AG um etwa 230 Millionen Euro erhöht. Wenn die DB Netz AG ihren nun dadurch eingeräumten Spielraum nutzt, kann sie entsprechend höhere Trassenpreissteigerungen bei der Bun­desnetzagentur beantragen, die dann auch genehmigt werden müssen.

Ansprechpartner:in
Daniela Morling

Daniela Morling

Pressesprecherin
morling@netzwerk-bahnen.de
+49 30 5314 9147-1
+49 151 555 081 83

Zusammenfassung der im Gutachten Balks/Böttger

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