Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen zu können.
In Ihrer Email vom 21.1.2015 betonen Sie, dass der Gesetzentwurf im Wesentlichen der Umsetzung der Richtlinie 2012/34/EU („Recast 1. Eisenbahnpaket“) dienen soll.
Nach Auffassung der Wettbewerbsunternehmen werden mit dem Recast wichtige Schritte zur Herstellung eines fairen Wettbewerbs im Eisenbahnmarkt unternommen. Das von der Kommission vorgeschlagene 4. Eisenbahnpaket macht aber deutlich, dass mit dem Recast keineswegs ausreichende Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden. Das betrifft vor allem den Einfluss der Eisenbahnverkehrsunternehmen und der Holding der Deutschen Bahn auf das Infrastrukturunternehmen DB Netz.
Ziel des Gesetzgebungsverfahrens sollte es deshalb sein, unabhängig vom Gesetzgebungsstand auf Unionsebene faire Wettbewerbsbedingungen im Interesse des Eisenbahnmarktes insgesamt herzustellen. Das Unionsrecht erlaubt es den Mitgliedstaaten über die von der Union gesetzten Wettbewerbsbedingungen im Sinne von mehr Wettbewerb hinauszugehen. Davon hat der Gesetzgeber bereits bei der Bahnreform 1993 Gebrauch gemacht und eine Vorreiterrolle eingenommen. Das ist auch diesmal dringend notwendig.
Nur faire Wettbewerbsbedingungen führen dazu, dass sich Investitionen im Eisenbahnmarkt lohnen und dazu beitragen, das Ziel der Bundesregierung mehr Verkehr auf die Schiene zu erreichen.
Insoweit werden von den Wettbewerbsunternehmen auch Änderungen des vorliegenden Gesetzentwurfs gefordert, die über die Anforderungen des Recast hinausgehen.