Die Bundesnetzagentur hat die von der DB Netz beantragte Trassenpreiserhöhung für das kommende Fahrplanjahr unverändert genehmigt. Pro Kilometer eines durchschnittlichen Güterzugs steigt der Trassenpreis damit um gut 2,2 Prozent von 3,14 auf 3,21 Euro. Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, kommentiert die Entscheidung:
„Eine Preissteigerung um 2,2 Prozent wirkt in diesen inflationären Zeiten wie Labsal, keine Frage. Andererseits handelt es sich um die siebte Preiserhöhung in sieben Jahren seit der Verabschiedung des „Eisenbahnregulierungsgesetzes“ (ERegG), das der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt explizit mit der Aussicht auf sinkende Trassenpreise begründete. Die Bundesregierung fördert zwar die Trassenpreise seit 2018 mit 350 Millionen Euro im Güterverkehr, ihre Fortsetzung ist jedoch über den Sommer des kommenden Jahres hinaus noch nicht sicher. Durch die jährlichen Trassenpreissteigerungen schöpft zudem die DB Netz einen immer größeren Teil dieser Bundesmittel für sich ab – und das bei immer weiter sinkender Qualität der Schieneninfrastruktur und größtmöglicher Ablehnung von Schadenersatzforderungen bei Schlechtleistung.
Wir sehen beim gesamten Trassenpreissystem weiter Handlungsbedarf. Im Eisenbahnregulierungsgesetz ist der Mechanismus festgelegt, an dessen Ergebnis die Vorab-Überprüfung des DB-Netz-Trassenpreisantrages durch die Bundesnetzagentur kaum etwas ändern kann. Zudem ist das Gesetz auf einen gewinnorientierten und nicht einen qualitäts- oder kapazitätsorientierten Betrieb der Schieneninfrastruktur ausgerichtet. Das wollte und sollte die Bundesregierung mit der gemeinwohlorientierten Schieneninfrastrukturgesellschaft ändern. Der eigentlich für das erste Quartal vom Bundesverkehrsministerium angekündigte Entwurf für eine ERegG-Novelle steht noch aus, allerdings hat das Ministerium bereits durchblicken lassen, an der Trassenpreisbildung nichts ändern zu wollen.“
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