Die Klage der DB InfraGO gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Obergrenze der Gesamtkosten 2027 zeigt für DIE GÜTERBAHNEN: Der neue Verkehrsminister Steffen Bilger muss eine Reform des Trassenpreissystems zur ersten Priorität machen. Mit der neuesten Klage gegen die Regulierungsbehörde versucht die InfraGO, höhere Einnahmen 2027 über noch stärker steigende Trassenpreise zu ermöglichen. Das wird die Genehmigung der Trassenpreise, die ab Mitte Dezember gelten, weiter verzögern. Wofür die Mehreinnahmen gebraucht werden, hat der Staatskonzern nicht belegen können. Klar ist aber, wer die höheren Preise letztlich zahlen müsste: Industrie und Fahrgäste über höhere Transport- und Ticketpreise.
Oliver Smock, Senior Referent der GÜTERBAHNEN, zeigt Unverständnis: „Die Bundesnetzagentur wollte rechtzeitig Klarheit für alle Beteiligten schaffen. Mit der Klage der InfraGO ist Planungssicherheit für 2027 jetzt wieder vom Tisch. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen können für die Verhandlung mit der verladenden Wirtschaft für das kommende Jahr keine Transportpreise präsentieren, sondern müssen mit dem Prinzip Hoffnung arbeiten und schätzen. Die Preise für die Lkw-Maut stehen währenddessen für Jahre fest. Das ist genau die Situation, vor der wir den Bund seit Monaten warnen, der eine Änderung des Trassenpreissystems jedoch bislang verschleppt hat. Die Hoffnungen der Branche ruhen nun auf Steffen Bilger, sich der Reform beherzt anzunehmen.“
Mit der Obergrenze der Gesamtkosten legt die BNetzA fest, wie viel Geld die DB InfraGO in einem Jahr über Trassenpreise einnehmen darf. Sie ist die Grundlage, auf der die Trassenpreise anschließend berechnet werden und soll Anreize für einen kosteneffizienten Betrieb setzen. Eigentlich hätte diese – genauso wie die Trassenpreise – bereits zu Beginn des Jahres feststehen müssen, wurden jedoch in der Hoffnung auf die bisher ausgebliebene Trassenpreisreform zunächst zurückgestellt. Für 2027 hatte der Infrastrukturbetreiber einen Anstieg um rund 1,3 Milliarden Euro zum aktuellen Jahr beantragt. Das hätte hohe Trassenpreisanstiege von bis zu 27 Prozent im Güterverkehr bedeutet. Die BNetzA hatte der InfraGO nach Prüfung jedoch nur Mehreinnahmen in Höhe von 0,3 Milliarden Euro zugestanden. Die klagt jetzt auf das Doppelte dieser Summe, 0,6 Milliarden Euro, vermeintlich wegen geringerer Instandhaltungszuschüsse des Bundes. Für DIE GÜTERBAHNEN zeigt das das Selbstverständnis des Konzerns, mehr Geld einzuklagen und die Branche in Geiselhaft für höhere Bundesmittel zu nehmen, statt die eigene Kosteneffizienz zu hinterfragen. Dass man zwischen 1,3 Milliarden und 0,6 Milliarden Euro umherwechselt, nährt Zweifel, wie belastbar die Forderungen je waren.
Smock: „Der Minister steht von Tag 1 an vor der schwierigen Aufgabe, die Kostennarrative der DB zu hinterfragen. Die InfraGO hat der BNetzA zur Begründung der höheren Geldforderung keine realistische Betriebskostenplanung vorgelegt, sondern schlicht die relevanten Kostenpositionen gleichmäßig um rund ein Fünftel erhöht. Diesen plumpen Versuch konnte die BNetzA noch in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium abwehren. Durchbrochen werden kann dieses Spiel der Kräfte nur von einem neuen Trassenpreissystem, um das sich der Minister unverzüglich kümmern sollte und das immerhin für das Folgejahr Verbesserungen bringen kann.“
Verursacht werden die starken Einnahmesprünge durch einen Konstruktionsfehler im Eisenbahnregulierungsgesetz: § 26 erlaubt der DB InfraGO, selbstermittelte Finanzierungslücken über höhere Entgelte auf den Markt abzuwälzen, ohne dass Effizienz, Wirtschaftlichkeit oder Qualität der Infrastruktur überprüft werden – und diese Steigerungen im Zweifel einzuklagen, ungeachtet der dadurch entstehenden Schäden im Markt.
Mit ihrem „Gemeinwohl-Trassenpreiskonzept“ haben DIE GÜTERBAHNEN bereits einen konkreten Reformvorschlag vorgelegt. Ihn und alle weiteren Informationen zum Thema Trassenpreise kann man auf www.schienenmaut.de nachlesen.

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