Die Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) kommt vor dem Europäischen Gerichtshof auf den Prüfstand. Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern (06. November) entschieden, die aktuelle Klage der DB InfraGO AG gegen die Bundesnetzagentur und den Beschluss des Trassenpreissystems 2025 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen. Dort wird nun geklärt, ob die 2016 auf Initiative der Bundesländer in das Eisenbahnregulierungsgesetz eingefügte gesetzliche Bremse für Trassenpreissteigerungen im Personennahverkehr mit dem Europarecht vereinbar ist. Die SPNV-Bremse führt indirekt zu starken Erhöhungen der Trassenpreise im Güter- und Personenfernverkehr. Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, kommentiert:
„Es ist ein Etappensieg, dass die ungerechte SPNV-Trassenpreisbremse nun auf höchster Ebene überprüft wird. Sie war und ist ein politischer Kuhhandel zwischen Bund und Ländern zu Lasten Dritter. Güterbahnen und die Anbieter von Fernzügen müssen in der Folge überproportionale Trassenpreissteigerungen verkraften und an ihre Kunden weitergeben, was ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächt. Sollte die Trassenpreisbremse nicht zu Fall gebracht werden, drohen 2026 Preissteigerungen von 35 Prozent für den Güterverkehr.
Ein Urteil gegen die Trassenpreisbremse wäre jedoch kein Mittel gegen die insgesamt stark steigenden Trassenpreise. Laufende Verfahren dürfen keine Ausrede sein, um eine Überarbeitung des Trassenpreissystems auf die lange Bank zu schieben. Das Eisenbahnregulierungsgesetz wurde bei seiner Entstehung im Jahr 2016 von dem Versprechen begleitet, hohe Trassenpreissteigerungen zu verhindern. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Noch nie sind die Kosten für die Nutzung der Schiene so schnell gestiegen wie jetzt. Eine Neugestaltung des Systems hin zu einer fairen, mehrjährig fixierten Grenzkostenbepreisung – die frei von der aktuellen Ungleichbehandlung der einzelnen Verkehrsarten ist – bleibt unerlässlich.“
Für den Hintergrund:
Nach dem deutschen Vollkostenprinzip kann die DB InfraGO alle beim Betrieb der Infrastruktur entstehenden Kosten auf die Nutzer umlegen. Die Preisentwicklung für den SPNV wurde jedoch über viele Jahre auf einem niedrigen Niveau fixiert. Wenn die Kosten für den Betrieb der Infrastruktur schneller ansteigen, müssen die anderen Verkehrsarten die Kosten für den SPNV mittragen. Nach der Prognose des Forschungsinstituts INFRAS könnten sich die entstehenden Mehrkosten für den SGV und SPFV so von 2016 bis 2030 auf sieben Milliarden Euro summieren.
Aktuell klagen zusätzlich 13 Güterverkehrsunternehmen gegen die SPNV-Bremse: Am 15. Dezember werden die Trassenpreise für den Güterverkehr um 16,2 Prozent steigen, um die niedrige Kostensteigerung des Nahverkehrs von nur 0,6 Prozent aufzufangen. Die Entscheidung des EuGH wird bis dahin voraussichtlich nicht wirksam sein, könnte jedoch rückwirkend greifen und den SGV nachträglich entlasten. In einem solchen Fall ist es essenziell, dass die nachträglich zu zahlenden Trassenpreise für den SPNV vom Bund übernommen werden, um zu verhindern, dass sie zu Lasten der Qualität des Verkehrsangebots gehen.
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