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Home › EU-Kapazitätsverordnung bringt Fortschritt für die Schiene, ist aber kein Ersatz für den Netzausbau

EU-Kapazitätsverordnung bringt Fortschritt für die Schiene, ist aber kein Ersatz für den Netzausbau

11.06.2026

Mit dem Inkrafttreten der EU-Kapazitätsverordnung 2026/1184 am heutigen Donnerstag beginnt eine schrittweise Neuordnung der Kapazitätsplanung auf Europas Schienennet-zen. Die Verordnung verbessert die europaweite Verkehrsplanung und regelt den Umgang mit knappen Trassen. Den dringend notwendigen Ausbau der Schieneninfrastruktur er-setzt sie jedoch nicht.

Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, kommentiert: „Mit der neuen EU-Kapazitätsverordnung wird die Arbeit der Schieneninfrastrukturbetreiber besser an die europaweite Realität des Transports angepasst. Besonders für den grenzüberschreitenden Verkehr, der im Schienengüterverkehr hierzulande mehr als die Hälfte des Gesamtverkehrs ausmacht, erwarten wir überfällige Erleichterungen. Wo heute Lkw die Binnengrenzen überqueren, ohne es überhaupt zu bemerken, wird der Schienengüterverkehr durch zu viel Kleinstaaterei ausgebremst. Gleichzeitig muss klar sein, dass die Verordnung von Politik und Infrastrukturbetreibern nicht als Ersatz für den dringend notwendigen Ausbau der Schiene missinterpretiert werden darf. Wer den Mangel an Kapazität lediglich etwas besser verwaltet, beseitigt ihn nicht. Bei der bevorstehenden Umsetzung der Verordnung werden wir daher auf notwendige Ausbauentscheidungen drängen, statt Obergrenzen oder gar planmäßig sinkende Zugzahlen zu akzeptieren.“

Hintergrund: 

Ziel der Verordnung ist eine bessere grenzüberschreitende Verkehrsplanung, eine stärkere Koordinierung der Infrastrukturbetreiber, sowie eine systematischere Sicherung von Kapazitäten für die Schienennutzer (Eisenbahnverkehrsunternehmen). Dazu müssen nun die nationalen Regierungen und Schieneninfrastrukturbetreiber die Verordnung schrittweise in den einzelnen Ländern umsetzen. Insbesondere für den Schienengüterverkehr werden flexiblere Verfahren geschaffen, um kurzfristige Transportbedarfe besser berücksichtigen zu können: Eine so genannte „Rollierende Planung“ verkürzt die Zeiträume des heutigen Jahresfahrplans. Es wird außerdem verbindlich gesichert, dass Kapazitäten im Netz vorgehalten werden, die dann von Unternehmen des Schienengüterverkehrs auch kurzfristig entsprechend der Transportbedürfnisse der verladenden Wirtschaft genutzt werden können. Es besteht allerdings die Gefahr, dass die vorgehaltenen Kapazitäten als Baustellenpuffer genutzt werden, statt Güterbahnen ihren flexibel benötigten Trassenbedarf zu sichern.

Ansprechpartner:in
Daniela Morling

Daniela Morling

Leiterin Kommunikation
morling@netzwerk-bahnen.de
+49 30 5314 9147-1
+49 151 555 081 83

PDF Statement vom 11. Juni 2026: EU-Kapazitätsverordnung bringt Fortschritt für die Schiene, ist aber kein Ersatz für den Netzausbau


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