Die EU-Kommission hat heute ihre Entscheidung im mehrjährigen Beihilfeverfahren der DB Cargo veröffentlicht. GÜTERBAHNEN-Geschäftsführer Peter Westenberger nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Heute ist ein guter Tag für den Schienengüterverkehr der Zukunft: Die EU-Kommission hat der Bundesregierung und dem DB-Konzern verboten, ab 01. Januar 2025 die Verluste der seit vielen Jahren rote Zahlen schreibenden Güterbahn-Tochter DB Cargo zu übernehmen. Damit endet die unfaire Subventionierung des Unternehmens durch Steuergelder. Und damit endet auch die Möglichkeit, Wettbewerber mithilfe von Dumpingpreisen zu schädigen und klein zu halten. Die Kommission stärkt auch in Deutschland den fairen Wettbewerb auf der Schiene. Öffentliche Mittel dürfen – wenn erforderlich - nur noch diskriminierungsfrei allen Unternehmen im Markt angeboten werden.
Absurd an der Entscheidung ist allerdings, dass trotz jahrelanger Proteste der Wettbewerber die EU-Kommission ein Mäntelchen des Vergessens über den staatlichen Defizitausgleich breitet. Die Verlustausgleiche im Umfang von fast zwei Milliarden Euro werden rückwirkend zu einem erlaubten Förderprogramm umgedeutet, dass es so nie gegeben hat. Wie absurd diese Fiktion ist, zeigt ein einfacher Gedanke: Wenn die Bundesregierung aufgrund der Umweltfreundlichkeit des Schienengüterverkehrs legitimerweise Verluste von Güterbahnen aus den vergangenen zehn Jahren ausgleichen durfte, müssten gerechterweise alle betroffenen Unternehmen ab morgen Anträge stellen können. Zum Glück sind die privaten Wettbewerber der DB Cargo überwiegend mit schwarzen Zahlen unterwegs und überzeugen ihre Kunden durch Leistung und Leidenschaft. Das wird jetzt im Schienengüterverkehrsmarkt noch bedeutsamer für den Unternehmenserfolg.“
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