Am Freitagabend hat die EU-Kommission aus Brüssel die rückwirkende Trassenpreisförderung bekanntgegeben. Die Förderung um 98 Prozent ist möglich. Eine Entscheidung, die das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e.V. begrüßt.
Berlin/Brüssel, 30. Juli 2021
Die EU-Kommission hat heute auch den noch ausstehenden Teil der sogenannten „Branchenlösung Trassenpreisförderung“ genehmigt (siehe hier), den die Bundesregierung Ende April vorgestellt und in den Beratungen zum Nachtragshaushalt des Bundes für 2021 auch bereits budgetmäßig verankert hatte. Ein Teil der ursprünglich ausschließlich für die DB AG in Form einer Eigenkapitalerhöhung vorgesehenen Bundesmittel soll damit umgewidmet werden. Für die eigenwirtschaftlich zu betreibenden Güter- und Personenfernverkehre wird es damit eine – diskriminierungsfreie – Unterstützung aller Eisenbahnunternehmen für die in der Pandemie erlittenen Schäden geben. Der Bund übernimmt rechnerisch 98 Prozent der an die DB Netz von den Güterbahnen zu zahlenden Trassenpreise zwischen 1. März 2020 und 31. Dezember 2021 (Güterverkehr) und 31. Mai 2022 (Schienenpersonenfernverkehr). Das entlastet alle Güterbahnen stark und unbürokratisch. Im Güterverkehr erweitert die Unterstützung die bereits existierende Trassenpreisförderung, die bei 47 Prozent lag.
Die Entscheidung der Kommission, der nun in Kürze die Veröffentlichung der Förderrichtlinie und eine unbürokratische Auszahlung der Mittel folgen dürfte, kommentiert Peter Westenberger für den Verband wie folgt:
„Geht doch! Die EU-Kommission hat das Vorhaben der Bundesregierung zur diskriminierungsfreien Unterstützung aller Güterbahnen über die Trassenpreise freigegeben. Heute sind wir einen großen Schritt weitergekommen und bedanken uns bei Kommission und dem Bundesverkehrsministerium für ihre Hilfe.
Die Entscheidung der Kommission war insoweit erwartbar als sie selbst den Mitgliedstaaten diesen Weg zur Minderung von Schäden in der Corona-Pandemie seit September mehrfach vorgeschlagen hatte. Unser Verband hatte einen entsprechenden Vorschlag sogar bereits im April 2020 an das Bundesverkehrsministerium gerichtet. Es war das Ministerium, das ein Jahr lang an der seltsamen Vorstellung festhing, die Regierung könne durch eine Eigenkapitalerhöhung ausschließlich die bundeseigene DB AG unterstützen. Nachdem die wettbewerbsfreundliche Kommission mit Hinweis auf geltendes Beihilferecht diesen Weg abgelehnt hatte, besann sich Andreas Scheuers Haus.
Die Güterbahnen wollen die coronabedingte Transportkrise hinter sich lassen und mehr Verkehr durch attraktive Angebote auf die Schiene verlagern.
Als Verband werden wir uns unabhängig von der heutigen Entscheidung bei der Beurteilung der noch ausstehenden – nun verringerten – Eigenkapitalunterstützung für die marktbeherrschende DB weiter in das noch anhängige Verfahren bei der EU einbringen. Unser Fokus liegt dabei vor allem auf möglichen Auflagen, mit denen Marktverzerrungen verhindert werden können.“
Pressekontakt: Peter Westenberger, mobil: + 49 170 485 486 4, E-Mail: westenberger@netzwerk-bahnen.de