Der Verschmelzungsbeschluss hat nur im Innern des DB-Universums und für den Verkehrsminister Nachrichtenwert. Der freut sich, dass seine einsame Terminvorgabe der Zusammenlegung zum Jahresbeginn 2024 Realität wird. Im fast 60.000 Mitarbeitende umfassenden Unternehmen muss unter dem rollenden Rad umorganisiert werden.
Deutschland aber fragt sich, was so besonders sein soll, wenn zwei seit langem nebeneinander existierende DB-Aktiengesellschaften für die Schienen und die in der Regel bis an die Schienen heranreichenden Bahnhöfe zu einem Unternehmen verschmolzen werden. Es wundert sich, dass offenbar künftig erstmals das Gemeinwohl durch das Unternehmen gefördert werden soll und fragt sich, was bisher galt und was sich nun im Alltag verändern könnte. Da Regierung und DB über so etwas Handfestes wie die Satzung des gemeinwohlorientierten Unternehmens nicht öffentlich sprechen, muss Deutschland Mutmaßungen anstellen, was von der lyrischen Reihe zielähnlich formulierter attraktiver Attribute in der Pressemitteilung des DB-Konzerns zur Realität gerinnen wird. Auffälligerweise fehlt eine Aussage, welche Rolle das bisherige alleinige Unternehmensziel, das Gewinnstreben, künftig noch spielen soll. GO als Chiffre für „gemeinwohlorientiert“ im neuen Unternehmensnamen InfraGO zu bezeichnen, ist eher nett als belastbar, zumal „GO“ auch „gewinnorientiert“ heißen könnte.
Deutschland könnte sich möglicherweise bald wieder wundern, dass der Eigentümer der InfraGO, der DB-AG-Konzern und nicht der Bund, unverändert Gewinn als sein einziges Unternehmensziel verfolgt und dafür auch seinen aktienrechtlich abgesicherten Einfluss bei der InfraGO nutzt. Ohne konkrete, vor allem gesetzliche Vorgaben, gründlich und öffentlich diskutierte Ziele, eine viel transparentere Unternehmensführung und vor allem eine effiziente externe Kontrolle und Unterstützung fehlen dem neuen Unternehmen Voraussetzungen, um wirklich das Gemeinwohl zu fördern.
Pressekontakt: Daniela Morling, mobil: + 49 151 555 081 83, E-Mail: morling@netzwerk-bahnen.de