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Home › Infrastrukturbetreiber müssen künftig unabhängig entscheiden können

Infrastrukturbetreiber müssen künftig unabhängig entscheiden können

DB-Aufsichtsrat soll Konzernvorstandsbereich wettbewerbsneutral gestalten

Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e.V. empfiehlt dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG, die derzeit noch von Dr. Volker Kefer ausgeübte Funktion des „Infrastrukturvorstands“ im Konzernvorstand ersatzlos zu streichen. Anders als bei Kefers weiteren Verantwortungsbereichen „Dienstleistungen“ und „Technik“ widerspricht diese Funktion Artikel 4 und 7 der EU-Richtlinie 2012/34/EU. Die darin festgeschriebene „Unabhängigkeit“ der Infrastrukturbetreiber sei bei den drei unterstellten Infrastrukturgesellschaften DB Netz AG, DB Station&Service AG und DB Energie GmbH nicht gegeben. Ludolf Kerkeling, Vorstandsvorsitzender des Verbandes: „Die Vorstände der drei Infrastrukturgesellschaften sind unter einem Konzernvorstandsmitglied nicht frei in ihren Entscheidungen.“ Der Verband der Wettbewerbsbahnen im Schienengüterverkehr hatte bereits vor genau einem Jahr den Aufsichtsrat anlässlich der Beratungen des DB-Konzernprojektes „Zukunft Bahn“ aufgefordert, das Diskriminierungspotenzial dieser Konzernvorstandsfunktion zu eliminieren und diese Forderung nach der Rücktrittsankündigung von Kefer er-neuert. Für das Netzwerk ist keine sinnvolle Funktion außer der - unzulässigen – Homogenisierung der DB-Politik zwischen Konzern und Infrastrukturgesellschaften denkbar, so dass eine Abschaffung auch keinerlei Nachteil für die Infrastrukturnutzer, ob DB oder extern, hätte. Die den Medienberichten zufolge vorgesehene zusätzliche Übernahme der unveränderten Funktion durch DB-Vorstandsmitglied Ronald Pofalla würde nicht nur den benannten Interessenskonflikt erneut festschreiben. Die Verknüpfung mit den bisherigen Zuständigkeiten des für Politik und Regulie-rung zuständigen Vorstandsmitglieds Pofalla würde neue Wettbewerbsverzerrungen geradezu herbeibeschwören. Kerkeling: „Der Aufsichtsrat muss sich entscheiden: zwischen einem weiteren Schritt zur Wiederbelebung der schlechten alten Staatsbahn oder dem Konzept des fairen Wettbewerbs auf neutral bewirtschafteter Infrastruktur.“

Pressemeldung vom 13. Dezember 2016: Infrastrukturbetreiber müssen künftig unabhängig entscheiden können


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