Das Bundesverfassungsgericht hat soeben entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit nichtig ist. Damit fehlen der Bundesregierung 60 im Haushalt 2024 eingeplante Milliarden, die dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugeführt werden sollten und damit „schuldenbremsenkonform“ gewesen wären. Da auch Schienenprojekte von dem Geld finanziert werden sollten, nimmt Neele Wesseln, Geschäftsführerin der GÜTERBAHNEN, Stellung:
„Die Regierung muss jetzt nach vorn blicken. Es fällt ein Finanzierungsweg aus, aber die Aufgaben sind alle noch da. Und es war dieselbe Regierung, die das Zeitalter des Kaputtsparens der Schieneninfrastruktur für beendet erklärt hat. Zurückrudern wäre ein Wortbruch mit fatalem Ergebnis für den Standort Deutschland. Die Situation auf dem Schienennetz rechtfertigt außerdem ohne weiteres ein eigenes Sondervermögen, das in einem überjährigen Infrastrukturfonds nach Schweizer Vorbild gesichert wird. Die Diskussionen darüber dürfen nicht länger aufgeschoben werden. Kurzfristig gilt: Mit dem Abbau umweltschädlicher Subventionen und der Priorisierung der Schiene im Verkehrswegeausbau sind die Ankündigungen des Koalitionsausschusses aus dem März noch erreichbar.“
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