Stellungnahme des Netzwerks zum bevorstehenden Abschluss der Beratungen über die Verkehrswegeausbaugesetze
„Eine gute Nachricht für all jene, die keine Verkehrswende wollen!“ sind die heute und am Freitag zu erwartenden Beschlüsse der Verkehrswegeausbaugesetze im Bundestag nach Auffassung von Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE) e.V. Die Große Koalition bestätigt damit den fünften Bundesverkehrswegeplan in Folge, der deutlich mehr Mittel für die Straße vorsieht als für die Schiene. Schon nach dem Kabinettsbeschluss des BVWP im Juli waren täglich 3,6 Millionen Euro höhere Investitionen in die Bundesfernstraßen als in die Schiene bis 2030 vorgesehen. Die Koalitionsabgeordneten haben danach die Liste der Straßenbauvorhaben in zuvor ungeplante Höhen getrieben, während bei den Schienenverkehrsprojekten nur eine Ausbaumaßnahme, die Gäubahn südlich von Stuttgart, vom Parlament beschleunigt wird. Westenberger: „Auf den letzten Metern hat der Bundestag noch einmal den ohnehin vorhandenen Investitionsvorsprung der Straße ausgebaut. Alleine für 702 Millionen Euro sind 12 neue Straßenprojekte zusätzlich in den „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen worden. Nur die Vorhaben dieser Kategorie sind den Planungen des Bundes nach auch finanzierbar. Für weitere 866 Millionen Euro wurden darüber hinaus 32 Straßenbauvorhaben auf die „Warteliste“ des „Weiteren Bedarfs“ angehoben. Die Kosten von sieben dieser Vorhaben sind noch nicht enthalten, da wohl noch keine Kostenschätzung vorliegt. Insgesamt haben die Abgeordneten 44 Projekte mit einem Finanzbedarf von mindestens 1,6 Milliarden Euro und einer Länge von mehr als 260 Kilometern Länge im Bundesfernstraßenausbaugesetz höher gestuft – und keines zurückgestuft.
Westenberger: „Damit ist auch die Intervention von Bundesumweltministerin Hendricks Makulatur, die kurz vor dem sommerlichen Kabinettsbeschluss des Bundesverkehrswegeplanes eine Mittelverschiebung von einer Milliarde Euro zu Gunsten der Schiene durchgesetzt hatte.“ Der BVWP und die Ausbaugesetze passen nach Einschätzung der Wettbewerbsbahnen überhaupt nicht zu den Anforderungen aus dem Klimaschutzplan der Bundesregierung. Verkehrsverlagerung auf Schiene oder Wasserstraße sei kein Ziel des Plans und werde ohne Änderung der Mittelverteilung in Richtung Schienenprojekte auch „nicht stattfinden. Vor allem nicht, wenn gleichzeitig längere Lkw und Konvois aus elektronisch gesteuerten Lastwagen von der Bundesregierung in den Verkehr gebracht werden“ so Westenberger.
Durch die überwiegend kritische Gesamtbeurteilung träten auch einige positive Entwicklungen in den Hintergrund: im Schienenbereich wurde tatsächlich die Auflösung von Engpässen und eine Orientierung am Taktfahrplan zur Grundlage der Maßnahmenlisten gemacht. Naheliegende Projekte, mit denen zügig mehr Verkehr durch Verlagerung auf die Schiene elektrisch betrieben werden könnte – wie das 740-Meter-Programm und die Streckenelektrifizierung – wurden von den Abgeordneten nicht aufgegriffen.
Westenberger abschließend: „Insgesamt wird mit diesen Beschlüssen leider deutlich, dass eine Verkehrswende offensichtlich nur in Sonntagsreden gewünscht wird. Dieser Bundesverkehrswegeplan sollte der letzte seiner Art sein. Wenn wir mehr Verkehrssicherheit und Klimaschutz wollen, muss im Spätherbst umgesteuert werden.“ Eine neue Bundesregierung könne kurzfristig die Investitionsprioritäten in Richtung Schiene verschieben und Ernst machen mit dem Thema Verkehrsverlagerung.
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