Wenn es ernst werden soll mit der im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigten „grundlegenden Bahnreform“, dann müssen Regie-rung und Parlament vor Beginn der Sommerpause einen strukturierten Reformprozess anstoßen und erste Sofortmaßnahmen ergreifen.
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag “mittelfristig” eine “grundlegende” Bahnreform angekündigt. Noch sucht die Regierung nach ihrer Linie, doch die Beschlüsse über die Haushalte 2025/26 und das Errichtungsgesetz für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erfordern schnelle Klarheit – sonst könnte das Geld im Konzern-Geflecht der Deutschen Bahn AG schnell und vor allem intransparent versickern. „Wir erwarten, dass der Bund in dieser Legislatur die Rolle eines aktiven Eigentümers bei der DB übernimmt – mit klaren Zielen, strategischer Steuerung und Entschlossenheit. Wer weiterhin im Kielwasser der DB mittreibt, überlässt Kurs und Tempo einem Konzern, der zu lange selbstorientiert agiert hat. Die unvollendete Bahnreform liegt über 30 Jahre zurück, die DB InfraGO ist seit 18 Monaten vermeintlich gemeinwohlorientiert aktiv, ohne dass sich etwas substanziell verbessert hätte. Zeit und Geduld sind aufgebraucht“, ordnet Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, in einem Pressegespräch ein.
Grundlage für Reformen muss eine Eigentümerstrategie des Bundes sein, die ausgearbeitet und anschließend durch Gesetzesänderungen implementiert wird – und der DB Ziele und Aufgaben zuweist sowie die behördliche Begleitung effizient verbessert. Westenberger: “Auf diesem Feld kann Deutschland tatsächlich viel von der Schweiz und Österreich lernen.” DIE GÜTERBAHNEN haben einige Sofortmaßnahmen identifiziert, die noch in diesem Jahr wirksam werden sollten. Mit Blick auf die bevorstehende Aufsichtsratssitzung der DB gehört dazu eine externe Interimslösung für den Aufsichtsratsvorsitz der DB InfraGO, der an eine erfahrene Persönlichkeit aus der internationalen Eisenbahnszene übertragen werden könnte. Eine weitere Maßnahme ist die politische Grundsatzentscheidung, das diskriminierungsträchtige Infrastrukturressort des DB-Konzernvorstandes zu entfernen und den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Konzern und InfraGO zu kündigen, um konzerninterne Zielkonflikte künftig auszuschließen.
Auch gibt es aus Sicht der GÜTERBAHNEN aufwändigere Prozesse, die unverzüglich angestoßen werden müssen, um ihre Umsetzung bis spätestens zum Ende der Legislaturperiode sicherstellen zu können – Anfang 2029, 35 Jahre nach der ersten Bahnreform. Als Beispiel nannte Westenberger das Bundeseisenbahnvermögen (BEV). Es sollte in die Überlegungen zur künftigen Finanzierungsarchitektur einbezogen werden. Bisher dient es vor allem dazu, die Gehälter der verbeamteten DB-Beschäftigten zu zahlen. Da aber seit 1994 keine neuen Beamt:innen mehr eingestellt wurden, verliert das BEV zunehmend an Bedeutung und kann zukünftig den von der Koalition beschlossenen “Eisenbahninfrastrukturfonds” betreiben. Mit einem möglichen Bundesamt für Schieneninfrastruktur (BASchi), in das Verantwortlichkeiten aus Verkehrsministerium, Eisenbahn-Bundesamt und Bundesnetzagentur stellenneutral übergehen könnten, sollte außerdem ein Hebel für eine qualifizierte kontinuierliche Steuerung und Qualitätsaufsicht bei der Infrastruktursparte, die künftig “Schiene Deutschland GmbH” heißen könnte, bereitgestellt werden.
DIE GÜTERBAHNEN haben einen Katalog aus zwölf Maßnahmen erstellt, der aus Sofortmaßnahmen sowie unverzüglich anzustoßenden Maßnahmen besteht, ohne dabei das Koalitionsziel eines integrierten Konzerns anzutasten. Dieser kann hier eingesehen werden.
Die Präsentation aus dem Pressegespräch kann hier abgerufen werden.
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