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Home › Offener Brief an Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing

Offener Brief an Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing

Corona-Beihilfe für die DB Cargo nicht wie von der alten Regierung geplant umsetzen

In einem Offenen Brief bittet das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) den neuen Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing, eine heute durch eine Brüsseler Pressemitteilung bekannt gewordene Entscheidung der EU-Kommission zugunsten einer 88 Millionen Euro schweren Corona-Beihilfe für den DB-Güterverkehr mindestens bis zur Klärung rechtlicher Fragen nicht zu vollziehen. Stattdessen soll es besser eine wettbewerbsfreundliche Lösung für die gesamte Branche geben und die neue Regierung damit auch einen neuen Kurs einschlagen.

Berlin, 23. Dezember 2021

Die nicht zur DB gehörenden Güterbahnen kritisieren, dass im Schutz der Weihnachtsruhe in einem völlig intransparenten Verfahren zwischen DB, Bundesverkehrsministerium und der EU-Kommission nun Fakten geschaffen werden und der DB Cargo ein exklusives Geschenkpaket unter den Baum gelegt werden könnte. Besonders unangenehm fällt nun auf, dass die Kommission seit nahezu eineinhalb Jahren auch auf mehrfache Aufforderungen unseres Verbandes zur Offenlegung des Verfahrens nur mit Eingangsbestätigungen reagiert hat und auch eine letzte dringliche Anfrage vom 2. Dezember unbeantwortet ließ. Auch heute – eineinhalb Tage vor Weihnachten – teilt die Kommission in der Pressemitteilung nur lapidar mit, dass sie ihre eigentliche Entscheidung zu einem nicht genannten Zeitpunkt veröffentlichen wird. Das Verhalten der Generaldirektion Wettbewerb unter Kommissarin Margrethe Vestager halten wir für kritikwürdig. Genau um kleinere Wettbewerber zu schützen, überhaupt Wettbewerb zu erhalten und den Missbrauch von staatlichen Mitteln für gut vernetzte, vor allem staatliche Unternehmen zu verhindern, gibt es das Amt einer Wettbewerbs-Kommissarin.

Ein Gang zum Gericht der EU, den wir bereits mehrfach als ultima ratio in den Raum gestellt hatten, ist mit der heutigen Presseinformation der EU-Kommission fast unausweichlich. Benachteiligte Unternehmen haben das Recht, die Entscheidung der EU-Kommission dort überprüfen zu lassen und können im Fall des Unterliegens ggf. den EuGH anrufen. Der Bundesverkehrsminister wird gebeten, diese Rechte der Wettbewerber beim Umgang mit der Entscheidung der EU-Kommission zu achten.

Hier die Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

Pressekontakt: Peter Westenberger, mobil: + 49 170 485 486 4, E-Mail: westenberger@netzwerk-bahnen.de

 

Offener Brief an Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing vom 22. Dezember 2021


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