Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Verband DIE GÜTERBAHNEN zeigen sich erleichtert und dankbar über die Entschärfung der Trassenpreiskrise im Schienengüterverkehr für das Jahr 2026. Drei eng aufeinander abgestimmte Maßnahmen, die der Bundestag in den vergangenen beiden Tagen mit breiter Mehrheit der Regierungs- und teils auch Oppositionsfraktionen beschlossen hat, verhindern einen massiven Kostenanstieg für die Eisenbahnunternehmen. Durch das koordinierte Zusammenwirken von Parlament und Bundesnetzagentur wird die ursprünglich erwartete Trassenpreissteigerung von bis zu 35 Prozent auf ein wettbewerbsverträgliches Maß im niedrigen einstelligen Bereich reduziert.
Henrik Würdemann, Vorstandsvorsitzender der GÜTERBAHNEN, erklärt: „Was wir in den vergangenen Tagen erlebt haben, ist vor allem ein Signal: Ein Signal, dass die Schiene gesehen wird, dass die Sorgen der Unternehmen ernst genommen werden und dass Parlament und Behörden bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, wenn es darauf ankommt. Ich habe großen Respekt vor der Geschwindigkeit und der Zielorientierung, mit der hier gearbeitet wurde.“
Joachim Berends, VDV-Vizepräsident, ergänzt: „Die Trassenpreiserhöhung der DB InfraGO hätte in der bisherigen Planung den Wettbewerb auf der Schiene massiv geschwächt. Nun ist klar: Durch administrativen Mut, die richtige Priorisierung von Bundesmitteln und regulatorisches Eingreifen konnte der Anstieg auf ein wettbewerbsverträgliches Maß reduziert werden – ein wichtiger Zwischenerfolg für die Schiene im Jahr 2026. Grundsätzlich bleibt die Trassenpreisreform jedoch unverzichtbar, hier muss das Bundesverkehrsministerium handeln – als Branchenverband bieten wir hier weiter unsere Hilfe an.“
Die Maßnahmen im Einzelnen:
- Gesetz zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs: Die Verzinsung des Eigenkapitals der DB AG wird gesetzlich von 5,2 auf 1,9 Prozent abgesenkt und fixiert – statt wie ursprünglich den Mittelwert zwischen risikolosen und marktüblichen Zinssatz – 2025 etwa bei 2,2 Prozent – anzusetzen. Das verschafft der Branche allein 2026 eine Entlastung von rund 75 Millionen Euro und reduziert Unsicherheiten für die Folgejahre. Der gesetzliche Gewinnanspruch der DB InfraGO bleibt jedoch grundsätzlich bestehen und ist Teil der langfristig zu lösenden Aufgaben im Rahmen der angekündigten Trassenpreisreform.
- Vorzeitige Bindung von Bundeszuschüssen: Durch früher als geplant für verbindlich erklärte Bundesmittel für Instandhaltungsmaßnahmen kann die DB InfraGO den Anteil der Trassenpreiseinnahmen für diesen Zweck und damit die Trassenpreise senken. Bundesverkehrsministerium und DB sind nun gefordert, die entsprechende Mittelzusage und den nachfolgenden Änderungsantrag bei der Bundesnetzagentur vorzubereiten. Die Maßnahme wirkt allerdings nur für 2026, sie könnte im Zuge der angekündigten Reform des Trassenpreissystems jedoch dauerhaft verankert werden.
- Verwendung von LUFV-III-Pönalen zur Trassenpreisförderung: Zu erstattende Mittel der DB InfraGO aus LUFV-Pönalen können 2026 zur Trassenpreisförderung eingesetzt werden. Da der genaue Umfang und die endgültige Verfügbarkeit dieser Mittel noch in Klärung sind, ist der Umfang die Umschichtung jedoch nicht abschließend gesichert. Das Instrument ist in der aktuellen Marktlage hilfreich, ersetzt aber keine langfristig gesicherte Finanzierungsbasis.
„Die Kombination dieser Schritte führt dazu, dass relevante Gütermengen weiterhin auf der Schiene bleiben und nicht auf die Straße abwandern. Die Branche hat tragfähige Reformvorschläge vorgelegt – nun gilt es, die angekündigte grundlegende Trassenpreisreform mit Wirkung ab Ende 2027 zügig auf den Weg zu bringen, um Wettbewerbsfähigkeit und Verkehrsverlagerung dauerhaft zu sichern“, so Joachim Berends und Henrik Würdemann abschließend.