Oben auf der Agenda einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses steht heute ab 14 Uhr die 4. Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG). Es geht um zusätzliche Fördermöglichkeiten für das von der DB verwaltete Schienennetz. Der Elefant im Raum ist allerdings die vom Scheitern bedrohte kleine Bahnreform, die sich die Aufbruchskoalition vorgenommen hatte und die in Form von drei monatealten Oppositionsanträgen ebenfalls zur Debatte steht. GÜTERBAHNEN-Geschäftsführer Peter Westenberger ist als Sachverständiger geladen.
Der Ideen-Ballon einer „gemeinwohlorientierten Schieneninfrastrukturgesellschaft“, den die „Fortschrittskoalition“ vor knapp zwei Jahren prall mit heißer Luft gefüllt hatte, stieg anfangs schnell in die Höhe und wurde überwiegend freundlich begrüßt. Doch der Ballon verlor in den vergangenen Monaten zusehends an Höhe. In den vergangenen Tagen wurde nun bekannt, dass er als einzige Fracht die bloße Verschmelzung der Bahnhofstochter DB Station&Service AG auf die DB Netz AG befördert. Die versprochene Gemeinwohlorientierung besteht bisher aus einem Sammelsurium von Begriffen, die das Management neben der fortbestehenden Gewinnausrichtung realisieren soll. Westenberger: „Das ist unseriös. Für die BSWAG-Novelle und nicht nur für sie fehlt das Fundament. Der Bundestag muss jetzt möglichst geschlossen agieren und darf sich nicht wie die Regierung von der DB in die Knie zwingen lassen.“
Es braucht zuerst einen ausformulierten Gemeinwohlbegriff und eine Grundentscheidung für eine gewinnfreie Unternehmenssteuerung wie bei der Autobahn GmbH. Es fehlen Zielvorgaben und die Unabhängigkeit der Infrastruktur vom DB-Konzernvorstand. Auch der Bundestag kennt keinen Plan, wofür wie viel mehr Bundesmittel nun eingesetzt werden sollen. Das Verkehrsministerium ist nach Auffassung der GÜTERBAHNEN weder rechtlich noch faktisch in der Lage, die DB zu steuern.“
DIE GÜTERBAHNEN empfehlen, in der BSWAG-Novelle zeitlich befristet den dringendsten Bedarf zu regeln. Das betrifft gesetzliche Grundlagen für die Bundesfinanzierung aktuell erhöhter Instandhaltungsaufwände, für Umwegfahrten und Schienenersatzverkehre bei der geplanten Generalsanierung sowie die Fahrzeugumrüstungen für die einheitliche europäische Leit- und Sicherungstechnik ETCS.
Gleichzeitig sollte der Bundestag das Heft des Handelns bei der kleinen Bahnreform übernehmen. „Eine DB InfraGO AG benötigt einen unmissverständlichen Rahmen aus gesetzlichen Zielen, deren Erreichung eine unabhängige sachverständige Behörde sicherstellt – nach dem Vorbild des Schweizer Bundesamts für Verkehr. Wer gründet denn eine Firma, ohne zuvor eine Strategie und Zielvorgaben zu formulieren?“, so Westenberger.
Die Stellungnahme von Peter Westenberger finden Sie hier.
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