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Home › "Sofortprogramm" des BMDV ist kein Sofortprogramm

"Sofortprogramm" des BMDV ist kein Sofortprogramm und erfüllt gesetzliche Vorgaben nicht

Statement des NEE vom 13. Juli 2022

Das Bundesverkehrsministerium hat heute Maßnahmen vorgestellt, die – offenbar ungeeint mit dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – den Beitrag des Ressorts zum „Sofortprogramm Klimaschutz“ darstellen sollen. Die Verpflichtung ergibt sich aus § 8 des Klimaschutzgesetzes, wonach für Bereiche, in denen im Vorjahr die maximalen Treibhausgasemissionen über den gesetzlichen Maximalwerten lagen, zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Reduktionspfad baldmöglichst (wieder) zu erreichen. Handeln müssen die Bereiche „Gebäude“ und „Verkehr“. Nach einem Corona-bedingten starken Emissionsrückgang 2020 lagen die Werte 2021 im Verkehr mit 148 Mio. Tonnen drei Mio. Tonnen höher als zulässig. 2022 sind noch 139 Tonnen zulässig, 2030 nur noch 85 Mio. Tonnen. Der Güterverkehr trägt heute zu etwa einem Drittel zu den verkehrsbedingten Emissionen bei – mit deutlich steigender Tendenz.

Peter Westenberger, Sprecher der GÜTERBAHNEN, kommentiert: „Die Vorschläge aus dem Haus Wissing sind kein Sofortprogramm und können die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen. Mitten in Trockenheit und Hitzerekorden soll uns das wohl sagen, dass der Klimawandel für das Ressort nicht ganz so wichtig ist. Das Verkehrsministerium stellt sich seiner gesetzlichen Pflicht nicht, wenn selbst im Schnitt der kommenden acht Jahre nur 1,7 Mio. Tonnen CO2 eingespart werden sollen – und in keinem Jahr bis 2030 schon die allererste Zielverfehlung aus dem Jahr 2021 kompensiert wird. Dabei wächst die Aufgabe rapide: Alle Indikatoren deuten darauf hin, dass die Emissionen 2022 höher liegen werden als im Vorjahr, aber das gesetzliche Emissionsmaximum liegt dieses Jahr mit 139 Mio. Tonnen 9 Mio. Tonnen unter den Emissionen im Jahr 2021.

Das Papier lässt erneut die vergleichsweise leichte Verkehrsverlagerung auf die Schiene als Instrument links liegen und ignoriert drängende güterverkehrspolitische Aufgaben: Infrastrukturausbau bei der Schiene, Abbau klimaschädlicher Subventionen. Erneut erwähnt ein Programm aus dem Verkehrsministerium das Koalitionsvorhaben von 25 % Marktanteil der Schiene im Güterverkehr bis 2030 und die Maßnahmen des Masterplans Schienengüterverkehr nicht einmal. Eine Sofortmaßnahme wäre beispielsweise gewesen, mehr Mittel für die Schiene im Bundeshaushalt 2022 und 2023 bereitzustellen, um tatsächlich wie im Koalitionsvertrag versprochen mehr Geld in die Schiene als in die Straße zu investieren. Auch die zurzeit nicht vorgesehene obligatorische Prüfung der Schienenanbindung von neuen Gewerbegebieten könnte in die laufende Novelle des Raumordnungsgesetzes integriert werden. Diese Maßnahme war ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Einziger positiver Punkt in der BMDV-Liste ist die Andeutung, dass künftig auch die nachträgliche „Kranbarmachung“ von Lkw-Sattelaufliegern gefördert werden soll. Nahezu alle derzeit eingesetzten Trailer müssen erst verstärkt werden, bevor sie mit Kränen oder Reachstackern zur Verladung auf Güterwagen angehoben werden.

Positiv sehen die GÜTERBAHNEN auch, dass das Wirtschaftsministerium eine „branchenübergreifende“ Energieeffizienzoffensive angekündigt hat. Das müsste auch die Schiene im Verkehrsmarkt stützen, weil sie vier Mal energieeffizienter als der Straßentransport ist – daran werden auch dieselfreie Lkw-Antriebe nichts ändern. Die Umrüstförderung könnte ein wichtiger Schritt für den verkehrsmittelübergreifenden, kombinierten Verkehr sein und muss darum ergänzt werden, dass neue Trailer generell kranbar gebaut werden müssen.“

 

Pressekontakt: Daniela Morling, mobil: + 49 151 555 081 83, E-Mail: morling@netzwerk-bahnen.de


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