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Home › Strompreisbremse: Erleichterung über spezifische Regelung zum Schienenverkehr

Strompreisbremse: Erleichterung über spezifische Regelung zum Schienenverkehr

Statement vom 15. Dezember 2022

Die lang diskutierte Strompreisbremse fand heute Zustimmung im Bundestag und nimmt damit eine weitere Hürde auf dem Weg zur Umsetzung. Für DIE GÜTERBAHNEN würde dies eine enorme Entlastung bedeuten – der Strompreis wird für ein Kontingent von bis zu 90 Prozent des historischen oder prognostizierten Bedarfs auf 13 Cent pro kWh abgesenkt. Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, kommentiert:

„Wir sind erleichtert, dass die Ampel den klimafreundlichen elektrischen Schienenverkehr mit einer spezifischen Regelung in die Strompreisbremse aufgenommen hat. Wenn die EU das Konzept billigt, sinkt das Risiko stark ab, dass die überproportionale Steigerung der Strom- gegenüber den Dieselkosten Verkehre auf die Straße zurückverlagert. 2022 war in dieser Hinsicht ein extrem hartes Jahr für DIE GÜTERBAHNEN – in der Sommerspitze lagen die Bahnstrompreise zehnmal so hoch im Vergleich zu Anfang 2021. Selbst der gedeckelte Bahnstromanteil wird 2023 noch deutlich teurer sein als das Vorkrisenniveau und vermutlich auf einem höheren Level als der Dieselpreis. Es bleibt mittelfristig die Aufgabe, durch die Energie- und Steuerpolitik ein verlagerungsfreundliches Klima zu schaffen, um die hohe Effizienz der Schiene im Problembereich Güterverkehr zur Erreichung der Klimaschutzziele zu nutzen.“

 

Pressekontakt: Daniela Morling, mobil: + 49 151 555 081 83, E-Mail: morling@netzwerk-bahnen.de


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