Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, der Klage und Beschwerde der DB, mit der sie eine Beteiligung von Land, Region, Stadt und Flughafen Stuttgart an den Kostenüberschreitungen für das Bahnhofs- und Stadtentwicklungsprojekt Stuttgart 21 erzwingen wollte, nicht stattzugeben. Dr. Matthias Stoffregen (Geschäftsführer mofair) und Peter Westenberger (Geschäftsführer DIE GÜTERBAHNEN) kommentieren wie folgt:
„Wenn die Deutsche Bahn die Mehrkosten selbst tragen muss, kann sie das kaum aus dem eigenen Cashflow stemmen. Weder der reguläre Verkehrshaushalt noch das geplante Sondervermögen dürfen für ein fehlkalkuliertes Einzelprojekt herhalten. Die dringend nötige Netzsanierung und der Ausbau der Schieneninfrastruktur in der Fläche dürfen nicht die Zeche für Stuttgart zahlen.
Stuttgart 21 war nie ein gewöhnliches Schienenprojekt, sondern ein untypisch finanziertes Immobilienvorhaben, politisch eng begleitet bis ins Bundeskanzleramt unter seinem damaligen Leiter und späteren DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla. Nun ist der Eigentümer gefragt: Der Bund muss für sein Auch-Immobilienunternehmen Deutsche Bahn AG einen eigenen Weg finden, um den Finanzbedarf zu decken – außerhalb von Verkehrsbudget und Sondervermögen.“