Der Bundestag hat soeben den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ beschlossen. Entgegen Forderungen aus der Branche wurde Bahnstrom dabei nicht als Erfüllungsoption im Gesetz einbezogen. Damit bleibt die Schiene gegenüber dem elektrischen Straßenverkehr benachteiligt. DIE GÜTERBAHNEN kritisieren die Entscheidung als verpasste Chance für einen haushaltsneutralen Klimaschutz und faire Wettbewerbsbedingungen.
Neele Wesseln, Geschäftsführerin der GÜTERBAHNEN: "Es ist klimapolitisch absurd, den effizientesten E-Verkehr des Landes künstlich auszubremsen. Während der Lkw auf der Straße von der THG-Quote profitiert, wird die Schiene bei der Förderung ignoriert. Wer die Verkehrswende will, darf die Schiene nicht zum Verlierer des Wettbewerbs machen. Wir setzen nun auf den Bundesrat, diesen schweren Webfehler im Gesetz noch zu korrigieren."
Hintergründe:
Die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) erlaubt die Anrechnung von Bahnstrom ausdrücklich. Andere Länder wie Belgien und Italien nutzen dieses Instrument bereits erfolgreich. Eine Integration in Deutschland würde die Betriebskosten im Schienengüterverkehr senken und zusätzliche Anreize für Verkehrsverlagerung auf die Schiene schaffen.

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