Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Trassenpreisbremse zugunsten des Schienenpersonennahverkehrs verstößt gegen EU-Recht. Damit steht fest, dass der Schienengüterverkehr in den vergangenen Jahren zu hohe Trassenpreise zahlte. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die 2016 vom Bundesrat in das Eisenbahnregulierungsgesetz eingefügte Regelung dem EuGH zur Prüfung vorgelegt und muss nun das Verfahren zu Ende führen.
Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN: „Dieses Urteil ist der letzte Sargnagel für das aktuelle deutsche Trassenpreissystem. Für Bundesverkehrsminister Schnieder steht nun ganz oben auf der Agenda, Vorschläge für eine faire, rechtssichere, belastbare und für mehr Transport sorgende Schienenmaut vorzulegen. Wir fordern, schnellstmöglich die falschen Trassenpreisrechnungen 2025 und 2026 rückabzuwickeln.“
Hintergrund:
Die Trassenpreise des Personennahverkehrs sind seit 2016 an die Steigerungsrate der Regionalisierungsmittel gebunden und werden so vor den hohen jährlichen Preissteigerungen der DB InfraGO teilweise geschützt. Im Gegenzug mussten Güter- und Personenfernverkehr umso höhere Trassenpreise zahlen, um den Finanzbedarf der DB InfraGO zu decken. Das belastete die Wettbewerbsfähigkeit erheblich und führte dazu, dass Verkehre verstärkt auf die Straße verlagert wurden. Das Urteil des EuGH beendet diese Praxis. Im nächsten Schritt muss die Bundesnetzagentur die Trassenpreise für das Jahr 2025 und das laufende Jahr 2026 neu festlegen. Im Anschluss können die zuvor von Fern- und Güterverkehr zu viel gezahlten Trassenpreise zurückgefordert werden. DIE GÜTERBAHNEN gehen von einem dreistelligen Millionenbetrag aus. Neben der DB InfraGO AG haben u. a. mehrere Unternehmen des Personenfernverkehrs und elf Mitglieder der GÜTERBAHNEN sowie die DB Cargo AG die Anwendung der Trassenpreisbremse für die Jahre 2025 und 2026 beklagt.
DIE GÜTERBAHNEN haben bereits einen Konzeptvorschlag für ein Gemeinwohl-Trassenpreissystem vorgelegt. Dieser sieht u. a. vor, die Höhe der Trassenpreise auf Grenzkostenbasis zu bestimmen, sie für fünf Jahre verlässlich festzuschreiben und die Finanzierung durch eine Bündelung der bisherigen Finanzströme des Bundes stabil zu gestalten. Weitere Informationen finden Sie im Konzept hier.

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