Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Eisenbahnunternehmen des Güter- und des Personenfernverkehrs eine finanzielle Atempause in wirtschaftlich unruhigen Zeiten verschafft: Infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat sie die korrigierten Trassenpreise für das laufende Jahr 2026 genehmigt. Damit sinkt die Schienenmaut bis zum 12. Dezember für Unternehmen des Personenfernverkehrs um 17 Prozent, Güterbahn-Unternehmen zahlen künftig 12 Prozent weniger für die Nutzung des Schienennetzes als bisher in diesem Fahrplanjahr. Zudem bekommen sie die seit Dezember zu viel gezahlten Entgelte erstattet. Anlass zu großer Euphorie ist allerdings unangebracht: Aufgrund des volatilen Trassenpreissystems drohen schon bald neue Preissteigerungen.
Hierzu erklärt Oliver Smock, Senior Referent der GÜTERBAHNEN: „Die Branche bekommt eine Verschnaufpause – mehr nicht. Schon kurz vor Weihnachten drohen Schienengüterverkehr und verladender Wirtschaft erneut steigende Trassenpreise. Mit ihrem heutigen Beschluss hat die Bundesnetzagentur einen der gravierendsten Fehler im Trassenpreissystem gegen erhebliche Widerstände korrigiert. Das war die notwendige Medizin, ist aber keine Heilung. Umso unverständlicher ist, dass das Bundesverkehrsministerium bis heute keinen belastbaren Reformvorschlag für eine verlässliche und wettbewerbsfähige Schienenmaut vorgelegt hat.“
Der EuGH hatte am 19. März die seit 2016 im deutschen Recht verankerte und dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vorbehaltene Trassenpreisbremse für europarechtswidrig erklärt, nachdem mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen geklagt hatten. Auslöser war eine Erhöhung der Schienenmaut 2025 für den Güterverkehr um 16,2 Prozent, was niedrigere Trassenpreise im Nahverkehr ausgleichen sollte. Die Folgen solcher Preissprünge: Verkehre wandern auf die Straße ab, 2025 brach die Verkehrsleistung im Schienengüterverkehr um 5,4 Prozent ein. In Kürze wird die Genehmigung der Trassenpreise 2027 für neue Turbulenzen sorgen: Es drohen Steigerungen von mindestens 9,5 und bis zu 27 Prozent gegenüber den korrigierten Preisen für 2026, die an die Infrastrukturbetreiberin DB InfraGO bezahlt werden müssen.
Smock: „Seit 2018 zahlte der Güterverkehr 28 verschiedene Preise für den Standard-Güterzug. Was die Unternehmen brauchen, ist Preisstabilität und keine jährliche Zitterpartie. Kommt der Bund dem Jo-Jo-Effekt dieser einstweiligen Absenkung nicht zuvor, wird der systemrelevante Schienengüterverkehr nicht wie gewünscht wachsen und dürfte sogar weiter schrumpfen.“
Verluste entstehen der DB InfraGO durch den heutigen Beschluss nicht – die Kosten werden auf die Nahverkehrsunternehmen verschoben. Das ist ein Grundfehler des Systems: Solange der DB InfraGO die Kosten in jedem Fall gedeckt werden, wird Entlastung der einen stets zur Belastung der anderen. Und der Bund verdient mit – bei einer rückwirkenden Absenkung der überhöhten Trassenpreise im Güterverkehr behält er von der Rückzahlung einen Anteil ein, den er zuvor über die Trassenpreisförderung finanziert hatte.
Smock: „Die Trassenpreisförderung kann grobe Erschütterungen abfedern, löst aber keines der strukturellen Probleme. Unser Reformvorschlag liegt seit Monaten auf dem Tisch. Die politisch Verantwortlichen sollten sich nicht mit minimalistischen Anpassungen aus der Verantwortung stehlen.“
Kern des wachstumsorientierten Reformvorschlags der GÜTERBAHNEN sind wettbewerbsfähige und auf fünf Jahre per Bundestagsbeschluss festgelegte Trassenpreise, die Unternehmen Planungssicherheit geben, um klimafreundlich und energieeffizient auf der Schiene zu transportieren. Der Schwellenwert, bei dem die Schiene wettbewerbsfähig zur Straße ist, liegt bei circa 2 Euro pro Trassenkilometer. Durch den Beschluss der BNetzA für 2026 wird er erreicht – allerdings nur zusammen mit der Trassenpreisförderung und für wenige Monate.
Mehr erfahren Sie auf der multimedialen Kampagnen-Website schienenmaut.de.

Leiterin Kommunikation
morling@netzwerk-bahnen.de
+49 30 5314 9147-1
+49 151 555 081 83