Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB InfraGO AG die 2026 geltende Obergrenze der Gesamtkosten bekanntgegeben, die maßgeblich die Höhe der Trassenpreise bestimmt. Der formal gemeinwohlorientierte Schieneninfrastrukturbetreiber darf damit im Fahrplanjahr 2026 maximal 7,4 Milliarden Euro aus Trassenpreisen einnehmen. Das sind fast zehn Prozent mehr als im Vorjahr, allerdings auch 800 Millionen Euro weniger als der beantragte Wunscherlös der DB-Tochter. Gekürzt hat die Bundesnetzagentur vor allem den Ansatz der Kapitalkosten: Analog zum Vorstoß von Bundesverkehrsminister Wissing wird die “angemessene” Verzinsung des DB-InfraGO-Eigenkapitals auf 2,2 Prozent begrenzt und damit gegenüber dem aktuellen Wert von 5,9 Prozent um fast zwei Drittel abgesenkt. Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, kommentiert:
„Dieser Beschluss der Bundesnetzagentur ist ein erster wichtiger Notanker gegen völlig aus dem Ruder laufende Erhöhungen der Trassenpreise. Sie müssen von Eisenbahnverkehrsunternehmen gezahlt werden und explodieren gerade – angeblich eine unbeabsichtigte Nebenfolge der Eigenkapitalzuführungen an die DB. Trotzdem würden die Trassenpreise nach dem derzeit geltenden Regulierungsrecht 2026 gegenüber 2025 um rund 20 Prozent ansteigen. Dieses Jahr steigen sie schon um 16,2 Prozent und auch in den Jahren ab 2027 würden die Preise wegen weiterer geplanter Eigenkapitalzuführungen auf noch höhere Werte klettern.
Zurücklehnen können sich Regierung und Parlament nicht, denn der gesetzliche Rahmen bleibt ungenügend. Der Beschluss ist nur ein Schmerzmittel gegen die Symptome, während die Ursache für diese Kostensteigerungen bleibt.
Bundestag und Bundesrat müssen in diesem Herbst eine Anpassung des Eisenbahnregulierungsgesetzes vornehmen. In diesem ersten, minimalinvasiven Schritt müssen Eigenkapitalhöhe und Gewinnanspruch voneinander getrennt werden. Die Bundesnetzagentur hat durch die Vorläufigkeit ihres Bescheides dem Gesetzgeber hierfür ein eindeutiges Signal gegeben.
Die Bundesnetzagentur hat ihr Möglichstes getan. Nun liegt es in der Verantwortung des Bundes, durch eine entschlossene Reform des Trassenpreissystems drohende Kostensteigerungen zu verhindern, die Transporte auf die Straße verdrängen.
Es bleibt spannend, wie die DB darauf reagiert: Erfahrungsgemäß ruft sie gegen unliebsame Beschlüsse der Behörde das Verwaltungsgericht an – jahrelange Unsicherheit über eine finale rechtliche Einordnung inklusive.“
Die detaillierten Trassenpreise für alle Verkehrsarten müssen nun in einem weiteren Verfahren von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.