Die Wettbewerbsbahnen des Schienengüterverkehrs haben den heute veröffentlichten Masterplan Schienengüterverkehr als „großen, richtigen Schritt“ bezeichnet.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat durch seine Entscheidung im Streit um die Trassenpreishöhe ab dem Fahrplanwechsel zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundesnetzagentur den Druck auf den DB-Konzern erhöht. Das Gericht sah auch in zweiter Instanz keinen Bedarf für eine Eilentscheidung über die Klagen mehrerer DB-Gesellschaften. Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE) e.V. forderte, dass die DB im Interesse von Rechts- und Planungssicherheit für den gesamten Schienenverkehr ihre Klagen nun zurückziehen sollte. Westenberger: „Das Gericht sieht offensichtlich keine gravierenden Fehler der Bundesnetzagentur, aber zugleich eine komplexe Materie, die nicht im Eilverfahren geklärt werden kann. Außerdem sieht das Gericht keine gravierenden wirtschaftlichen Risiken für die Kläger.“ Das sei zutreffend, so Westenberger, „denn die Behörde hat die erwarteten Gesamterlöse nur im Umfang von knapp 35 Millionen Euro, also weniger als einem Prozent, zwischen Güter- und Fernverkehr anders verteilt.“ Am bedauernswerten Umstand der gesetzlichen Garantie, wonach DB Netz sämtliche Netzkosten plus eines satten Gewinnanspruchs durch seine Trassenpreise auf alle Bahnunternehmen umlegen darf, können Behörden und Gerichte ohnehin nichts ändern.
Im Februar hatte die Bundesnetzagentur die Höhe der von DB Netz zur Genehmigung vorgelegten Trassenpreise im Schienengüterverkehr beanstandet. Die nach dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz geforderte Ermittlung der „Markttragfähigkeit“ durch die DB Netz sei fehlerhaft. Die Trassenpreise seien im wichtigsten Segment („Standard-Güterzug“) für DB Cargo und die Wettbewerbsbahnen zu hoch und im Fernverkehr zu niedrig angesetzt worden. Gegen die Entscheidung der Behörde, für gut drei Viertel der Güterzugkilometer die Trassenpreise um rund fünf Prozent niedriger (2,83 Euro statt 2,98 Euro pro Zug und Kilometer) anzusetzen, klagen unter anderem die DB Netz und auch die DB-Fernverkehrstochter.
Für die große Zahl untereinander und mit dem Lkw im Wettbewerb stehenden Güterverkehrsunternehmen ist nach Westenbergers Worten eine klare Kalkulationsgrundlage von großer Bedeutung. Das gelte auch für die Absicht der Bundesregierung, die Trassenpreise zunächst im Güterverkehr durch einen Zuschuss des Bundes zu halbieren. Da die DB Netz AG jährlich ihre Trassenpreise erhöhe, würde vom aktuell umstrittenen Ausgangsniveau jedes Jahr mehr Unsicherheit bei der Höhe der Trassenkosten, die zwischen 15 und 25 Prozent der Gesamtkosten einer Zugfahrt ausmachen, erzeugt. Westenberger: „Alle Beteiligten brauchen Planungssicherheit. Daher sollte die DB die Entscheidung der Bundesnetzagentur akzeptieren.“
Pressesprecherin
morling(at)netzwerk-bahnen.de
+49 30 5314 9147-1
+49 151 555 081 83