Deutschland braucht ein besseres Eisenbahnregulierungsgesetz als von Regierung und Bundesrat vorgesehen. Der Vorstandsvorsitzende des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen, Ludolf Kerkeling, setzt auf den Bundestag. Bliebe der Regierungsentwurf unverändert, handele es sich um einen „Scheinriesen“, weil er in grundsätzlichen wie in Detailfragen zu geringe Impulse zur Förderung des fairen Wettbewerbs beinhalte. Zum einen habe sich schon die Bundesregierung auf eine ängstliche 1:1-Umsetzung von EU-Minimal-Recht beschränkt. Weiter sei bisher kaum ein Verbesserungsvorschlag der Praktiker in den Vorberatungen von Regierung und Bundesrat aufgegriffen worden. Und schließlich habe die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern den unseligen Streit um die Binnenver-teilung der Mittel für den Schienennahverkehr aus den Regionalisierungsgesetz-Beratungen in das Regulierungs-gesetz herübergeschleppt.
Kerkeling schlug zur Lösung der Blockade bei der von den Bundesländern ausschließlich für den Nahverkehr geforderten „Trassenpreisbremse“ gleiches Recht für alle vor: „Wenn schon eine gesetzliche Trassenpreisbremse kommt, dann aber bitte einheitlich und für alle Verkehrsarten und nicht nur für den SPNV.“ Gleichzeitig empfahl der NEE-Vorstandsvorsitzende, die Effektivität dieses Instruments zusammen mit der vorgesehenen Anreizsetzung durch ein gleichzeitiges Monitoring zu kontrollieren, um mögliche Risiken für die Qualität der Eisenbahninfrastruktur auszuschließen.
Für die auch von den Bundesländern unterstützte Beibehaltung der bewährten zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle der ange¬mes¬senen Höhe der Trassenentgelte warb Kerkeling noch einmal nachdrücklich. „Die Bundesnetzagentur muss erst einmal zeigen, dass sie diese Aufgabe mit den vorgesehenen neuen Vorschriften besser bewältigt als die Bahnunternehmen.“ Denn die hatten als betroffene Nutzer in der Vergangenheit häufig Erfolge vor den Zivilgerichten erzielt, wären dem Regierungsentwurf zufolge künftig aber nicht mehr klagebefugt.