In der anbrechenden Legislaturperiode rücken mit der Union als stärkster Partei strukturelle Veränderungen bei der Deutschen Bahn in den Bereich des Möglichen. Eine getrennte Führung von Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen wird dabei von Gegner:innen oft als „Zerschlagung“ des Bundeskonzerns diffamiert – beispielsweise von der SPD. Was sachlich bei der brachialen Rhetorik untergeht: 0 Prozent der Reformbefürworter:innen fordern tatsächlich eine „Zerschlagung“ der DB.
Was fordern Reformbefürworter:innen?
Es geht schlicht um nötige, geordnete Reformen beim Staatskonzern. DIE GÜTERBAHNEN fordern beispielsweise die Herauslösung der Monopolbereiche der Infrastruktur aus dem DB-Konzern und eine Überführung in ein gemeinwohlorientiertes Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. Die Monopolkommission des Bundes fordert ebenfalls, die Eisenbahninfrastruktur eigentumsrechtlich von den Transportgesellschaften der DB zu trennen sowie die Gemeinwohlziele nicht durch den Aufsichtsrat der DB InfraGO definieren zu lassen. Stattdessen sollte der Gesetzgeber selbst das tun – in Form eines Bundesgesetzes. Auch die Gewerkschaft GDL sagt explizit, dass es nicht um Zerschlagung, sondern um klare Strukturen für funktionierende Infrastruktur geht. Anders als von Gegner:innen häufig in die Debatte eingebracht, geht es allen Genannten auch nicht um eine Privatisierung der entkoppelten Infrastruktur. Ganz im Gegenteil, die Entkopplung dient dazu, ein Wirtschaften unabhängig vom DB-Mutterkonzern zu ermöglichen, das nicht auf Gewinn getrimmt ist. Die von der Ampel-Regierung beschlossene Mini-Reform mit der Bildung der DB InfraGO aus Netz und Bahnhöfen brachte jedenfalls keine nennenswerten Verbesserungen für Eisenbahnunternehmen.
Warum benötigt es Reformen beim Staatskonzern und müssten nicht alle dafür sein?
Es ist tatsächlich erstaunlich, dass es so viel Widerstand gegen die Herauslösung gibt. Bei Straßen wäre diese Situation undenkbar: dass nicht Gesetze und politische Vorgaben von Parlament und Regierung das Pflichtenheft schreiben, sondern der Vorstand eines Konzerns. VW oder Daimler Truck gehören keine Straßen und sie kassieren keine Entgelte für die Straßennutzung. Der Bund als Eigentümer, konkret das Parlament, sollte stattdessen durch Gesetze auf der Basis seiner grundgesetzlichen Verpflichtung für die Schieneninfrastruktur aus Artikel 87 e GG die Vorgaben machen, die Kontrolle übernimmt ein stellenneutral gegründetes Bundesamt für Schieneninfrastruktur (BASchi) nach dem Vorbild des Schweizer Bundesamts für Verkehr. Daher appellieren DIE GÜTERBAHNEN an die Union, nicht die sinnvolle Vollendung der Bahnreform von 1994 für andere Themen zu „opfern“ und damit erneut dem lauten Trommeln von SPD und Gewerkschaft gegen eine Herauslösung nachzugeben. Die Argumente liegen nicht aufseiten der SPD – wie DIE GÜTERBAHNEN in einer Übersicht über die gängigsten Fehlschlüsse zu integrierten Bahnkonzernen beweisen.
Warum benötigt es rhetorische Abrüstung in der Debatte?
Damit das deutsche Schienennetz eines Tages wieder zur europäischen Spitzengruppe gehört, braucht es eine Rückbesinnung zu sachlichen Inhalten in der Reformdebatte. Da diese momentan aber von negativ konnotierten und brachialen Begriffen wie „zerschlagen“ oder „auseinanderhauen“ geprägt ist, werden überfällige Reformen verteufelt. Folglich entsteht ein rhetorischer Rahmen, der Argumente FÜR eine Herauslösung der Infrastruktur kaum mehr zulässt. Daher plädieren DIE GÜTERBAHNEN dafür, den Begriff der „Zerschlagung“ endgültig in die Mottenkiste zu verbannen.