Planungssicherheit, Verlässlichkeit, Transparenz, Flexibilität, Effizienz – die Vorteile einer überjährigen Fondslösung zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur liegen klar auf der Hand. Zwei Nachbarländer machen seit vielen Jahren vor, dass stabile Finanzierungsregeln zu modernen und leistungsfähigen Schienennetzen führen. Die nächste deutsche Bundesregierung muss nun nachziehen und Mittel mehr- und überjährig zur Verfügung zu stellen.
Jahr für Jahr entscheiden Bundesregierung und Bundestag neu über die Höhe der Mittel zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur – oft langwierig, intransparent und von Faktoren abhängig, die nichts mit dem verkehrlichen Bedarf zu tun haben. Der Ampel-Bruch und die On/Off-Finanzierungsregeln für Sanierung und Ausbau der Schiene in den meisten Haushaltsjahren haben schmerzlich gezeigt, dass überfällige Arbeiten auf die lange Bank geschoben und teurer als nötig werden. Viel zu lange aufgeschobene Neubauplanungen und verschleppte Ersatzinvestitionen sind eine der Hauptursachen für die Qualitätsprobleme im deutschen Schienenverkehr, unter denen Bahnreisende und die verladende Wirtschaft gleichermaßen leiden. Dass das kein dauerhafter Zustand sein kann, wird immer mehr Parteien bewusst. Daher erfuhr der Vorschlag, mithilfe einer Fondslösung Verkehrsinfrastrukturen auf ein langfristig stabiles Fundament zu stellen, parteiübergreifend immer mehr Unterstützung.
Ein Blick in die Nachbarländer zeigt, wie es besser gehen kann:
In Österreich sind Ausbauvorhaben bereits sechs Jahre im Voraus finanziell abgesichert. Der sog. Rahmenplan, der vom Ministerrat verabschiedet wird, ist ein integraler und verbindlicher Bestandteil des Geschäftsplans sowie des Zuschussvertrags zwischen dem Bund und der ÖBB. Dies gewährleistet sowohl Planungssicherheit als auch finanzielle Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Dank der jährlichen Aktualisierung des Plans bleibt das Finanzierungsinstrument stabil, während gleichzeitig genug Flexibilität besteht, um neue Projekte aufzunehmen und auf notwendige Planänderungen reagieren zu können.
Auch in der Schweiz sind die definierten Ausbauvorhaben des Schienennetzes verbindlich abgesichert – aktuell noch für elf Jahre („Ausbauschritt 2035“). Die Finanzierung erfolgt über einen Bahninfrastrukturfonds.
Ein solches Fonds-Modell basiert auf stabilen finanziellen Grundlagen und ermöglicht dadurch verlässliche Planungen. Eine Etablierung würde ein klares Zeichen senden, dass dringend benötigte Investitionen in die Schieneninfrastruktur tatsächlich erfolgen.
Bei ihren Ideen für die konkrete Ausgestaltung des Fonds orientieren sich DIE GÜTERBAHNEN am Abschlussbericht der Beschleunigungskommission Schiene (Link) von Ende 2022 und empfehlen eine zweigeteilte Lösung (Link) mit einem Fonds zur Finanzierung des kapazitätssteigernden Neu- und Ausbaus und einem Fonds zur Finanzierung der notwendigen Arbeiten im Bestandsnetz.
Beide Fonds sollen sich dabei etwa zur Hälfte aus fixen Beträgen, konkret einer festgelegten Höhe an öffentlichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt, speisen. Die benötigte andere Hälfte des Geldes könnte dann aus variablen, aber gesetzlich dauerhaft fixierten Geldquellen in beide Fonds eingespeist werden. Dazu gehören:
- Einnahmen aus der Straßenmaut (Lkw und künftig auch Pkw) und Mitteln, die durch den dauerhaften Abbau von kontraproduktiven Subventionen frei werden.
- Sonder- oder Einmalerlöse wie zum Beispiel Einnahmen aus dem beschlossenen DB Schenker-Verkauf oder einer robusteren Steuererhebung.
- Auch privates Kapitel in vorab begrenzter Höhe ist für DIE GÜTERBAHNEN vorstellbar. Wie in Österreich müsste allerdings die Zinslast durch den Bund getragen werden.
Die hohen Rückstände bei den Ersatzinvestitionen und beim Ausbau der Schieneninfrastruktur könnte die neue Bundesregierung zusätzlich zur Fonds-Lösung durch ein Sondervermögen abbauen, dessen Tilgung wiederum durch die langfristig aufgestellten Fonds erfolgen könnte.