Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e.V. als Interessenvertreter von Eisenbahnunternehmen mit Schwerpunkt im Schienengüterverkehr möchte die Gelegenheit zur Kommentierung des Abschlussbericht-Entwurfs des Arbeitskreises „Fahren und Bauen“ der Bundesnetzagentur mit EIU, EVU und SPNV-Aufgabenträgern gerne nutzen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zu den Abschnitten IV. 1 bis 6 finden die grundsätzliche Zustimmung des Netzwerks. Darüber hinaus bestehen aus Sicht des Netzwerks allerdings weiterhin relevante Handlungsbedarfe an drei Punkten:
1) Bei den im Bericht dokumentierten Themen verblieb eine große Leerstelle, denn es wurden nur die Verfahren kommentiert, die für Züge im Jahresfahrplan zur Anwendung kommen. Damit bleiben vielfältige Belange von Güterverkehrskunden, deren Geschäftsfelder im Gelegenheitsverkehr liegen, unberücksichtigt. Es ist ausgesprochen bedauerlich, dass noch nicht einmal der Versuch einer – letztlich abgelehnten - Diskussion von potenziellen Abhilfemaßnahmen im Bericht dokumentiert wurde. Zwischen EVU im SGV und dem Infrastrukturbetreiber hatten sich dabei schon im Ansatz prinzipielle Bewertungsunterschiede bezüglich der Bedeutung des Gelegenheitsverkehrs gezeigt, die aufgearbeitet werden müssen, um die faktische Diskriminierung dieser Verkehre bei Kapazitätsverknappungen zu beenden.
„Züge im Gelegenheitsverkehr“ sind keine gelegentliche Randerscheinung sondern mit einem Anteil von etwa der Hälfte des Güteraufkommens auf der Schiene eine relevante Größe. Umgekehrt wird gelegentlich bei Kapazitätsengpässen wegen Bauarbeiten das Verkehren von Zügen im Gele-genheitsverkehr sogar gänzlich ausgeschlossen. Die Argumentation von Seiten der Netzbetreiber, dass die Kunden für diese Züge Regelfahrpläne bestellen sollen, geht an der Realität vorbei, denn die Volatilität des Güterverkehrsmarktes erfordert eine flexible und auf die Interessen der Verlader ausgerichtete Planung seitens der EVU, die ihrerseits durch den Infrastrukturbetreiber bei einer baubedingten Kapazitätsverknappung nicht willkürlich und diskriminierend aus der Trassenvergabe ausgeschlossen werden dürfen. Es ist umgekehrt zu fordern, dass in Anwendung der Bestimmun-gen in § 14 (4) der Eisenbahninfrastruktur-Benutzerverordnung (EIBV) die Betreiber der Schienenwege die voraussichtlich erforderliche Schienenwegkapazität für die Züge des Gelegenheitsverkehrs innerhalb des Netzfahrplanes nach demselben Vergabeschlüssel wie beim Regelverkehr vorzuhalten und zuzuweisen haben. Es ist nicht ersichtlich, dass die gesetzliche Regelung bei Bauarbeiten nicht gelten sollte. Hierbei unterstellen wir im Übrigen, dass die Betreiber der Schienenwege über die Daten verfügen, welche das Verkehrsbedürfnis des Gelegenheitsverkehres räumlich und zeitlich widerspiegeln.
Eine Änderung der bisher geübten Praxis ist aus den folgenden Gründen und Motiven auf Seiten der Verlader, an denen sich die EVU als Dienstleister ausrichten müssen, notwendig:
a. Die Lieferverträge in der Wirtschaft werden aufgrund von konjunkturellen Schwankungen bedarfsorientiert unterjährig ausgeschrieben.
b. Somit werden auch die Transportverträge mit den EVU über Zeiträume ausgeschrieben, die mit dem Prozedere Jahresfahrplan nicht in Einklang zu bringen sind.
c. Auch langfristige Lieferverträge sind oft Rahmenverträge über Jahresmengen, welche dann kurzfristig den aktuellen Bedürfnissen angepasst, abgerufen werden.
d. Verschiedene Industriezweige, z.B. die Bauindustrie sind stark witterungsabhängig. Wettervorhersagen über eine gesamte Fahrplanperiode sind nicht möglich.
e. Der Güterverkehrskunde legt Wert auf Flexibilität. Das System Eisenbahn kann ohnehin nicht an die Flexibilität der LKW – Spediteure heranreichen. Dies wird auch weitestgehend von den Güterverkehrskunden akzeptiert. Allerdings werden in der verladenden Wirtschaft Unsicherheit und Unzuverlässigkeit nicht akzeptiert, die zurzeit insbesondere durch Bauar-beiten hervorgerufen werden.
2) Die Aussagen zur Übermittlung und dadurch zeitlich früher möglichen aggregierten Betrachtung der zu erwartenden Betriebserschwerniskosten auf Grund von Bautätigkeiten sind zielführend. Die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs wird durch den im Vergleich zur Straße außerordentlich hohen Umfang der Betriebserschwerniskosten stark beeinträchtigt, so dass die entscheidende Thematik die Kostentragung ist. Aus Sicht der EVU müssen die durch Baumaßnah-men verursachten zusätzlichen Kosten grundsätzlich oberhalb einer Bagatellgrenze durch den Infrastrukturbetreiber getragen werden.
3) Die Bundesnetzagentur sollte mit Blick auf die bevorstehenden deutlichen Erweiterungen der Bau¬tätigkeit noch einmal kritisch überprüfen, welche qualitätsverbessernden Kurzfrist-Maßnahmen vor allem beim ersten betrachteten Komplex „Datengrundlage/Darstellung in den Unterlagen“ zeitnäher als im Bericht beschrieben umgesetzt werden können. Dazu gehört unseres Erachtens mit hoher Priorität die Betrachtungsmöglichkeit von Beeinträchtigungen von Zugläufen durch mehrere Baumaßnahmen, die besonders große Abweichungen von den Grundlagen der Verkehrsplanung verursachen können.
Der Arbeitsauftrag des Arbeitskreises ist in diesem Punkt aus Sicht des Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e.V. noch nicht erledigt, so dass wir neben der Anpassung des Berichts eine kurzfristige Nacharbeit in geeigneter Form erwarten und gerne bereit sind, bei einer Lösungsfindung mitzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Westenberger
Geschäftsführer
Die Stellungnahme von NEE ist downloadbar – der Bericht selbst ist unter http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Eisenbahn/Unternehmen_Institutionen/Veroeffentlichungen/Abschlussberichte/EntwErgebbAKFahrBau.pdf;jsessionid=9D054F50816FF1B4049FD1F1822ACA6B?__blob=publicationFile&v=1 downloadbar.