Infrastrukturfonds oder weitere Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung wären deutlich besser
Mofair e. V. und das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen haben mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung die Schiene deutlich stärker fördern will. Ein Bestandteil soll die vom Klimakabinett am 20. September 2019 überraschend angekündigte Erhöhung des Eigenkapitals der DB um insgesamt elf Milliarden Euro zwischen 2020 und 2030 sein. Bund und DB haben in den vergangenen Wochen verschiedentlich eine bessere Infrastruktur mit diesen Mitteln in Verbindung gebracht. Der Investitionsbedarf im Bereich der Schieneninfrastruktur ist in der Tat erheblich, vor allem wenn die Regierung wirklich (wie im Koalitionsvertrag festgelegt) deutlich mehr Menschen und Güter auf die Schiene bekommen will. Das Brüsseler Büro der Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle hat im Auftrag von mofair und NEE die beihilferechtlichen Themen einer für Infrastrukturinvestitionen unüblichen Kapitalerhöhung der Deutsche Bahn AG (alternativ der Infrastruktur-Aktiengesellschaften des DB-Konzerns) untersucht. Dem Gutachten zufolge wäre eine solche Eigenkapital-Spritze eine EU-rechtlich unzulässige Beihilfe, weil sie den Wettbewerb im Bereich der Verkehrsunternehmen auf der Schiene zu Gunsten des DB-Konzerns verzerrt. Diese Hürde könne auch nicht durch Zusatzbeschlüsse, Nebenbestimmungen o.ä., sondern nur durch andere Instrumente aus dem Weg geräumt werden.
Die geplante Maßnahme erfülle die Kriterien des „Private-Investor-Test“ eindeutig nicht: Weder dürfe die Bundesrepublik Deutschland als Investor in die DB AG eine angemessene Rendite erwarten, noch habe der Bund eine Investitionsentscheidung nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen getroffen, noch wäre eine solche überhaupt über elf Jahre und angesichts eines Volumens von elf Milliarden Euro überhaupt möglich. Weil andererseits nur ein Unternehmen, die Deutsche Bahn AG, in den Genuss der Beilhilfe kommen solle, läge eindeutig ein „selektiver Vorteil“ und damit eine Verzerrung des Wettbewerbs vor.
Zudem würde durch den gesetzlich festgelegten Mechanismus zur Trassenpreisfindung bei einer Erhöhung des Eigenkapitals der DB-Infrastrukturgesellschaften eine Steigerung der Trassen- und Stationspreise in erheblichem Umfang (pro Jahr jeweils zusätzlich 59 Mio. Euro) möglich. Dies würde allen verkehrs- und klimapolitischen Zielen zuwiderlaufen.
Weil jedoch die erste Milliarde bereits in den Entwurf des in Kürze zu beschließenden Bundeshaushalts aufgenommen wurde, fordern mofair und NEE die Bundesregierung auf, für die zusätzliche Förderung der Schieneninfrastruktur ein schlüssiges Konzept unter Berücksichtigung der im Gutachten angesprochenen Alternativen (Infrastrukturfonds oder weitere Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung) vorzulegen. Damit nicht voreilig Fakten geschaffen werden, muss zunächst im Bundeshaushalt 2020 ein Vorbehalt eingefügt werden.
mofair und NEE haben Bundesregierung, Parlamentariern und der EU-Kommission das Gutachten bereits übermittelt.
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