Wettbewerbsbahnen begrüßen Vorstoß von Minister Dobrindt zum gesetzlichen Verbot lauter Güterwagen
Zustimmung zu einem gesetzlichen Verbot lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz ab Dezember 2020 signalisieren die Wettbewerbsbahnen des Schienengüterverkehrs. Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen, zeigte sich „erfreut darüber, dass der Gesetzentwurf noch 2016 das Kabinett passiert hat.“ Das politische Ziel, den Schienenlärm bis 2020 zu halbieren, müsse durch ein gesetzliches Betriebsverbot unmissverständlich an alle Wagenhalter und Bahnbetreiber adressiert werden. Unternehmen, die neue Wagen be-schafft oder ältere auf Flüsterbremsen umgerüstet hätten, sollten wegen der damit verbundenen höheren Betriebs-kosten per Gesetz vor Umweltdumping durch billigere, laute Güterwagen geschützt werden.
Westenberger: „Wir drängen weiterhin, das Gesetz so schnell wie möglich in Bundestag und Bundesrat zu beschließen, damit die erhoffte Signalwirkung gegenüber zögerlichen Wagenhaltern vor allem außerhalb Deutschlands erreicht wird.“ In den Beratungen wollen die Wettbewerbsbahnen allerdings auf einige essenzielle Korrekturen drängen, zu denen sich das Verkehrsministerium „erstaunlicherweise in der Verbändebeteiligung nicht entschließen konnte.“ (Westenberger). Europarechtlich gebotene Ausnahmen vom Verbot müssten auf das absolute Minimum beschränkt und Befreiungen daran gemessen werden, ob eine technische Möglichkeit zur Nachrüstung oder besondere Streckenvorschriften existieren. Insbesondere dürfe kein Betreiber planmäßig extrem langsame Züge langfristig für den Jahresfahrplan anmelden und dadurch Kapazitäten blockieren. Das Gesetz müsse im Übrigen so formuliert sein, dass es wie sein Schweizer Vorbild die Abstimmung des exakten Verbotstermins mit den Planungen der EU (vorgesehen ab Januar 2022) und der Schweiz (Januar 2020, ggf. verschiebbar) zulässt.
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