Die DB Netz AG will wieder einmal die Trassenpreise erhöhen. Damit setzt sich das unwürdige Spiel der letzten Jahre fort: DB Netz beantragt einen aus Sicht der Wettbewerbsbahnen zu hohen Trassenpreis. Das sieht auch die Bundesnetzagentur so und genehmigt nur einen niedrigeren Trassenpreis. Die Deutsche Bahn klagt gegen die Genehmigung nur des niedrigeren Preises vor dem Verwaltungsgericht. So ging das in den letzten beiden Jahren.
Jetzt ist die nächste Runde eingeläutet. In einer "aktuell dringenden Kundeninformation" hat die Deutsche Bahn Netz AG "moderate Entgeltanpassungen" angekündigt. Der Standard-Trassenpreis für einen Güterzug soll für die Fahrplanperiode 2018/19 auf 3,13 Euro je Zugkilometer steigen. Tatsächlich gezahlt werden bislang 2,91 Euro - das wäre also eine Steigerung von saftigen 7,6 Prozent.
Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen weist darauf hin, dass bereits heute absehbar ist, dass die im Koalitionsvertrag zugesagte "Halbierung der Trassenpreise" keine Realität werden wird. Die 350 Millionen Euro, die im Bundeshaushalt dafür vorgesehen sind, werden mit Blick auf das wachsende Schienengüterverkehrs-Volumen dafür nicht ausreichen - erst recht nicht, wenn jetzt auch noch die Trassenpreise selbst deutlich erhöht werden. Die Erhöhung der Trassenpreise steht außerdem im Widerspruch zu einer anderen Aussage im Koalitionsvertrag. Dort heißt es wörtlich "Für uns steht als Eigentümer der Deutschen Bahn AG nicht die Maximierung des Gewinns, sondern eine sinnvolle Maximierung des Verkehrs auf der Schiene im Vordergrund."
Zu diesem Thema erschien im Wirtschafts-Teil der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 30. August 2018 ein vierspaltiger Beitrag mit dem Titel "Güterbahnen empört über Trassenpreise". Auch Eurailpress berichtete.
Mit Schreiben vom 24. August 2018, das wir hier dokumentieren, antwortet Thomas Schaffer von der DB Netz AG auf die Umfrageergebnisse unter den NEE-Mitgliedern (wir hatten hier berichtet).
Die Bundeseisenbahngebührenverordnung ist ein Wortungetüm. Ungeheuerlich ist auch, was jetzt im Wege einer Änderung dieser Vorschriften erreicht werden soll. Sie scheint vor allem den Zweck zu haben, die Gebühren-Einnahmen des Eisenbahn-Bundesamtes zu steigern. Zu zahlen sind diese von den Eisenbahnunternehmen. Konkret geht es um Gebühren für die Kontrolle der verpflichtend einzuführenden und inzwischen eingeführten Sicherheitsmanagementsysteme SMS/ECM.
Das ist eine weitere Benachteiligung gegenüber den Wettbewerbern auf der Straße und den Wasserwegen. Dort gibt es keine vergleichbaren, verpflichtenden Sicherheitsmanagementsysteme und dementsprechend auch keine behördlichen Kontrollen. Deshalb haben sich der VPI, Verband der Güterwagenhalter in Deutschland und das NEE, Netzwerk Europäischer Eisenbahnen, mit einem Schreiben an die Mitglieder des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundesrates gewandt: diese verkehrspolitisch kontraproduktive zusätzliche Belastung, die auch noch für zweieinhalb Jahre rückwirkend gelten soll, muss wieder vom Tisch.
Das Schreiben finden Sie hier ebenso wie ein Schreiben mehrerer Bahnunternehmen an den baden-württembergischen Verkehrsminister in dieser Sache, die Bundesratsdrucksache vom 30. Juli 2018 und eine ausführliche Stellungnahme des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen zu diesem Thema aus dem letzten Jahr.
Sturmtief „Nadine“ hat am 9. August 2018 erneut in verschiedenen Teilen Deutschlands Eisenbahnstrecken in Mitleidenschaft gezogen. Während Windböen (nach öffentlich zugänglichen Informationen mit Höchstgeschwindigkeiten von „nur“ 140 Kilometern/Stunde) offensichtlich eine große Rolle spielten, waren Starkregenereignisse wohl nur in geringerem Umfang für Schäden verantwortlich. Von Sturmschäden war auch die Eisenbahninfrastruktur betroffen. Allerdings stellte DB Netz den Verkehr in Norddeutschland vollständig ein und nahm ihn teilweise erst mit mehreren Tagen Verzögerung wieder auf. NEE-Mitgliedsunternehmen berichten von chaotischer Kommunikation und fehlerhafter Information.
Das NEE hat seine Mitglieder um eine Momentaufnahme der am stärksten verzögerten Güterzüge gebeten und diese jetzt mit einem Schreiben an den Vorstand der DB Netz AG geschickt. Derartige Einschränkungen der Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur sind nicht akzeptabel. Auch bei großen Schäden muss eine Befahrbarkeit nach 24 Stunden wieder möglich sein.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 8. August im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz des elektrischen Schienenverkehrs veröffentlicht. Sie finden Sie hier. Binnen fünf Jahren sollen jährlich bis zu 100 Millionen Euro aus dem Klimafonds an die Branche gezahlt werden. Das ist nur zum Teil eine gute Nachricht: die Mittel für den Fonds kommen auch aus den Erlösen des Emissionshandels, also mittelbar auch aus der Bahnstromerzeugung.
Xavier, Herwart und Burglind sind vielen Bahnreisenden und Schienengüterverkehrs-Verantwortlichen in unguter Erinnerung. Was für die Wettbewerbsbahnen besonders bitter ist: Die Konsequenzen, die der Infrastrukturbetreibern Deutsche Bahn Netz AG daraus gezogen hat, sind nicht klar erkennbar. Sicher ist es wichtig, die Kommunikation im Netz-Störungsfall zu verbessern, aber das ist gewiss nicht alles. Deshalb hat das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen jetzt einen Brief an den Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Bahn Netz AG geschrieben, den Sie hier finden.
Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen hat in einem Schreiben an die Vorstände der DB Netz AG (die Herren Sennhenn, Hentschel und Dr. Schaffer) davor gewarnt, die geplanten Zusatzvereinbarungen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und Polen bzw. zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik abzuschließen. Sie sehen eine Verschärfung mit Blick auf die Sprachanforderungen in den Grenzbahnhöfen vor. Damit würden die nach EU-Recht vorgesehenen Erleichterungen ab dem Jahr 2020 regelrecht unterlaufen.
Als Reaktion auf „Rastatt“ hat der Verband der europäischen Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber, Rail Net Europe (RNE) am 18. Mai 2018 ein „Handbook for International Contingency Management“ nach Konsultation des Marktes verabschiedet. Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen hat das Handbuch nun mit den im Herbst 2017 formulierten Forderungskatalogen verglichen. Zusammenfassend kann das Handbuch als sinnvolle Verbesserung beim Abbau der Koordinationsdefizite im Falle einer Störung gesehen werden – wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen von den einzelnen Infrastrukturbetreibern wirklich umgesetzt werden. Das Handbuch trägt leider nicht zur Vermeidung ähnlicher Störfälle bei und klammert auch weitere naheliegende Systemverbesserungen aus.
Am 10.08.2018 hat das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen zusätzlich einen Brief an Phillip Langefeld vom Großprojekt Karlsruhe–Basel der Deutsche Bahn Netz AG geschrieben. Die Wettbewerbsbahnen wollen wissen, warum die auch nach der Havarie unbeschädigte Weströhre in Rastatt nicht zügig zu Ende gebaut wird. Das könnte dafür sorgen, dass zumindest ein - dringend benötigter - zusätzlicher Gleisstrang so bald wie möglich ans Netz angeschlossen wird. Die bisher gehörten Begründungen für den Nicht-Weiterbau erscheinen nicht einleuchtend.
Die Kette von Stürmen, die am 22. Juni 2017 mit Sturmtief „Paul“ begann und im Winterhalbjahr zu schwersten Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs in Serie führte, flaute nach „Friederike“ am 19. Januar 2018 zum Glück ab. Durch die knapp halbjährige Ruhe ist leider auch der Druck aus dem Kessel entwichen, durch eine Aufarbeitung solche „Offenbarungseide“ gegenüber dem Kunden künftig zu vermeiden.
Einen Beitrag von Peter Westenberger vom Netzwerk Europäischer Eisenbahnen hierzu finden Sie hier.
Der Netzausbau soll sich dem BVWP 2030 zufolge stärker an Engpässen und am Bedarf im Schienengüterverkehr orientieren. Im Masterplan Schienengüterverkehr wird daher dieses Thema von einer eigenen Arbeitsgruppe verfolgt, die zuletzt die aktuellen Planungsstände für das 740-Meter-Netz und die bis dato völlig unbekannten Planungen für den Ausbau der fünf Großknoten von Seiten der DB AG vorgestellt bekam. Bereits zu Beginn des Jahres wurden die aus Sicht der Masterplan-Akteure wichtigsten Streckenausbauten identifiziert. Die Masterplan-Teilnehmer wollen eine hohe Priorität für die güterverkehrsrelevanten Maßnahmen sicherstellen.
In der Sitzung des Bundestags-Verkehrsausschusses am 27. Juni 2018 hat die Bundesregierung auf zwei Seiten versucht, Rastatt aufzuarbeiten. Der in dieser Angelegenheit stark engagierte FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung hat dazu eine bemerkenswerte Presseinformation veröffentlicht, die Sie hier nachlesen können. Das Ausschussdokument ist leider auch nicht-öffentlich, wie die Ausschusssitzung!
Bundesverkehrsminister Scheuer diskutierte am ovalen Tisch im Ministerium mit den acht Eisenbahnverbänden, wie die Koalitionsvereinbarung im Schienenverkehr umgesetzt werden soll. Scheuer will einen Schienenpakt durch einen Runden Tisch Schienenverkehr unter der Leitung des neuen Schienenbeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Enak Ferlemann erarbeiten lassen und sich ein- bis zwei Mal pro Jahr mit den Verbänden zum weiteren Vorgehen abstimmen. Auf der Ministeriumstreppe haben sich versammelt (von links): Peter Westenberger (NEE), Nicole Schreiter (BMVI), Dr. Matthias Stoffregen (mofair), Dirk Flege (Allianz pro Schiene), Wassilis von Rauch (VCD), Stephan Krenz (mofair), Andreas Scheuer (BMVI), Dr. Ben Möbius (VDB), Dr. Martin Henke (VDV), Malte Lawrenz (VPI), Frank Zerban (BAG SPNV), Ludolf Kerkeling (NEE), Aleksandra Zakrzewska (BMVI)