Anlässlich der Mitgliederversammlung des NEE wurden drei Referate gehalten. Die Präsentationen können Sie sich auf dieser Seite herunterladen. Hier fassen wir die Inhalte und die anschließenden Diskussionen kurz zusammen.
Frau Bender-Isselstein (Eisenbahn-Bundesamt) „Handlungsmöglichkeiten bei drohender Stilllegung von Infrastruktur“: Stilllegungen sind in der Bahnbranche ein besonders großes und wichtiges Thema. Öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen können gemäß § 11 AEG einen Antrag auf Stilllegung beim Eisenbahn-Bundesamt einreichen. Nach Antrag auf Stilllegung prüft das Eisenbahn-Bundesamt, ob der Betrieb der Strecke noch zumutbar ist und welches verkehrliche Interesse aktuell und zukünftig besteht. Des Weiteren muss geprüft werden, ob die Strecke zuvor öffentlich ausgeschrieben wurde. Andere Unternehmen haben dann die Möglichkeit die ausgeschriebene Strecke zu kaufen oder zu pachten. Falls kein Interesse besteht, selbst EIU zu werden, kann bei der DB Netz sowie beim EBA Bedarf angemeldet werden.
Diskussion: Teilnehmer kritisieren, dass oftmals Infrastruktur wie beim Beispiel Bochum-Langendreer zu schnell stillgelegt werden würde. Vor allem bei ESTW-Planungen werde nutzbare Gleislänge eingekürzt, was allerdings erst am Tag der Einführung auffiele. Des Weiteren wird kritisiert, dass Gelegenheitsverkehre zu wenig berücksichtigt würden. Frau Bender-Isselstein erklärt, dass Gelegenheitsverkehre mit einem Aufschlag von 20% zum Regelverkehr mit in die Planung einfließen würden. Im Falle von Stilllegungen oder Kürzungen benötige das Eisenbahn Bundesamt Hilfe von den Mitgliedern des Netzwerks. Sollten Strecken ohne zuvor gestellten Antrag stillgelegt oder gekürzt werden, so kann das Eisenbahn Bundesamt eingreifen. Teilnehmer äußern Einwände zur 20%-Marke, welche selbst in der AG 2 des Runden Tisches Kapazitätsmanagement als unsinnig empfunden werde. Nur die DB Netz sei in der Lage zu ermitteln, welche Züge tatsächlich in den letzten zehn Jahren über eine Strecke gefahren sind.
Herr Constantin Zerger (Deutsche Umwelthilfe) „Was ist grün? Die Energiewende im Schienengüterverkehr“:Die Deutsche Umwelthilfe sieht sich als Partner der Verkehrswende und damit auch als Partner der Güterbahnen. Das zuletzt beschlossene Klimapaket ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings reiche das beschlossene Paket nicht aus, um die europäischen Klimaziele zu erreichen. Im Verkehr werden jährlich 18% der gesamten Treibhausgase in Deutschland ausgestoßen. Ungefähr zwei Drittel davon emittiert der Straßenpersonenverkehr, ein Drittel der Straßengüterverkehr. Der übrige Verkehr liegt bei ungefähr einem Prozent der ausgestoßenen Treibhausgase. Damit der Schienengüterverkehr auch in Zukunft von seinem grünen Image profitiert, ist es unausweichlich auf 100% Ökostrom umzustellen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, sich positiv von der Deutschen Bahn AG abzusetzen. Eine langfristige Sicherung von Ökostrom wirke Kosten- und Versorgungsrisiken in der Strombeschaffung entgegen, denn Ökostrom wird künftig zu einem knapperen Gut.
Diskussion: Teilnehmer merken an, das Problem sei der teurere Preis des grünen Stroms. Sie müssten ihre Preise beim Transport anpassen, wodurch mehrere Euro pro Wagen Mehrkosten entstehen. Der Kunde möchte diesen teureren Preis aber nicht bezahlen. Dieser Faktor könne entscheiden, ob Güter auf der Schiene oder auf der Straße transportiert werden. Die Tübinger Stadtwerke haben diesbezüglich Modelle durchgerechnet. Sie kämen auf Mehrkosten in Höhe von 10 bis 15 % auf den Strompreis. Herr Zerger betont, dass der SGV mit einem teureren Strompreis nicht aus dem Markt gedrängt werden solle, aber langfristig ergäben sich durch sauberen Strom Chancen. Erneuerbare Energien können immer günstiger produziert werden. Außerdem würden zukünftig Anlagen aus der EEG-Förderung fallen. Es sei ein interessanter Zeitpunkt, um sich weiter mit diesem Thema zu beschäftigen.
Herr Siegfried Kremer (VISCOM Datensysteme) „Datenaustausch im Güterverkehr – Theorie und Praxis“: Der digitale Datenaustausch im Schienengüterverkehr zwischen dem EVU und dem EIU ist für einen zuverlässigen Transport von enormer Bedeutung. Die europäische Spezifikation TAF/TAP TSI, deutsch „Technische Spezifikation für Interoperabilität für Telematikanwendungen im Güter- und Personenverkehr“, regelt den Austausch zwischen EVU, EIU und Wagenhalter. Die Umsetzung der neuen TAF TSI soll bis einschließlich 2021 erfolgen. Ziel ist eine einheitliche Schnittstelle zur Datenversorgung und Koordinierung. Umgesetzt wird die TAF/TAP TSI unter anderem mit der Datenbank für Wagenstammdaten RSRD² (Rolling Stock Reference Database). Unter anderem können damit deutsche, aber auch ausländische Wagenlisten erstellt werden. Anschließend kann die Wagenliste als XML exportiert und an den Infrastrukturbetreiber übermittelt werden. Ab dem Fahrplanjahr 2021 wird das Einreichen der Daten verpflichtend, im Trassenbestellsystem ab 2024.
Diskussion: Die Teilnehmer merken kritisch an, dass zwar bereits die Möglichkeit der Übermittlung von Wagendaten an die DB Netz AG bestehe, dort bisher mit den Daten allerdings nichts passiere. Für den grenzüberschreitenden Verkehr müssten die Daten an das nächste ausländische EIU übersandt werden.