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Home › Themen › Mahnmal Beschleunigungskomission Schiene › #18 Zulassung von Nebenangeboten

#18 Zulassung von Nebenangeboten

Um #Innovationen und technische #Bauverfahren zu fördern, sollen verstärkt Nebenangebote in #Vergabeverfahren zugelassen werden.
Notwendig für eine höhere Zulassung ist v.a. der Wille der öffentlichen Hand. Zuständig ist die #DB als Auftraggeberin.

Aus dem Bericht der Beschleunigungskommission:

Die verstärkte Zulassung von Nebenangeboten ist sinnvoll und leistet einen Beitrag zur Einbindung von Innovationen und/oder optimierten technischen Bauverfahren in ein Projekt. Möglich sind auch Nebenangebote mit Abweichungen vom Amtsentwurf in wirtschaftlicher, rechtlicher und rechnerischer Art, die die Projektumsetzung vereinfachen und/oder beschleunigen. Die Zulassung von Nebenangeboten erfordert keine Veränderung des (vergabe-)rechtlichen Rahmens. Es ist ein Umsetzungsthema auf Seiten der öffentlichen Verwaltung. Notwendig für eine höhere Zulassung ist vor allem der Wille der öffentlichen Hand, alternative und innovative Lösungsansätze der Unternehmen für den Projekterfolg berücksichtigen zu wollen. Zuständig ist die DB als Auftraggeber.
Zur Reduzierung von Risiken von Nachprüfverfahren sind folgende Punkte wichtig:
- ein transparenter Bewertungsrahmen, damit Vor- und Nachteile abgewogen und eingeschätzt werden können,
- eine Aufbereitung der Nebenangebote, damit technische, wirtschaftliche und qualitative Eignung durch den Auftraggeber eingeschätzt werden können,
- nachvollziehbare Entscheidungen für den Bieterkreis

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