Mehr Stabilität und Planungssicherheit in der Baumaßnahmenplanung
➡️ netzweite Betrachtung
➡️ In Betracht ziehen von Umleitungsstrecken
➡️ verbesserte Abstimmung mit den Zugangsberechtigten
➡️neue digitale Verfahren
Aus dem Bericht der Beschleunigungskommission:
Besonders wichtig ist eine zuverlässige Stabilität der Baumaßnahmenplanung, durch eine netzweite Betrachtung sowie die planerische Einbeziehung von verfügbaren Kapazitäten auf Umleitungsstrecken.
Auch im Rahmen der Abstimmung mit den Zugangsberechtigten sind einige Verbesserungspotenziale anzustreben. So wird z. B. derzeit eine Vielzahl von Dateiformaten zur Konsultation mit den Zugangsberechtigten verwendet. Die Daten lassen sich nicht ohne Weiteres vergleichen und weiterverarbeiten.
Anhang VII der Richtlinie 2012/34/EU greift bestehende Probleme in der Baumaßnahmenplanung auf und gibt insbesondere für Baumaßnahmen mit umfangreichen Einschränkungen frühzeitige Planungen und Abstimmungen mit den Zugangsberechtigten vor.
Durch eine Ausregelung von größeren Baumaßnahmen im Netzfahrplan wird mehr Stabilität und Planungssicherheit erreicht. Auch hinsichtlich des Informationsumfangs zu den jeweiligen Einschränkungen und Auswirkungen (inkl. Kapazität auf Umleitungsstrecken) beinhaltet der Anhang VII zahlreiche Vorgaben. Er ist daher durch die EIU umzusetzen.
Die Umsetzung der Vorgaben aus dem Anhang VII erfordert insgesamt eine (Weiter-)Entwicklung digitaler Anwendungen.
Zur kapazitäts- und kundenorientierten Optimierung des gesamten Projektplanungsprozesses im Sinne effizienter Bautechnologien und Sperrzeitengestaltung sollten daher zusätzliche Ressourcen und neue digitale Verfahren eingesetzt werden. Etabliert werden sollte ein verlustfreier, digital weiter zu verarbeitender Datenaustausch.
Mittels Entwicklung und Einsatz digitaler Werkzeuge sollten ferner Baumaßnahmen in einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang visualisiert und optimiert werden. Die Finanzierung digitaler Anwendungen aus Bundesmitteln wird dem Grunde nach durch die DB Netz AG und das BMDV angestrebt.
Je nach Verfügbarkeit der IT-Anwendungen bzw. Umfang der Auswirkungen auf bestehende Prozesse, dürften mit der Maßnahme 3 längere Vorlaufzeiten im Hinblick auf spürbare Verbesserungen verbunden sein.