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Home › Themen › Mahnmal Beschleunigungskomission Schiene › #3: Verzicht auf NKV-Bewertung bei Elektrifizierungsmaßnahmen

#3: Verzicht auf NKV-Bewertung bei Elektrifizierungsmaßnahmen

Aus dem Bericht der Beschleunigungskommission:

Elektrifizierungsmaßnahmen von Bestandsstrecken scheitern aufgrund der aktuellen Bewertungsmaßstäbe häufig an NKV-Bewertungen. Das verhindert die Umsetzung der Projekte. Um die Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur in dem Maßstab voranzutreiben, wie sie im Gemeinwohlinteresse notwendig und gemäß dem Elektrifizierungsziel des Bundes vorgesehen ist, werden Elektrifizierungen von Bahnstrecken grundsätzlich weder von einem positiven NKV noch von einer Einzelfallbetrachtung abhängig gemacht. Stattdessen stellt der Deutsche Bundestag fest, dass Elektrifizierungsmaßnahmen von Bestandsstrecken im öffentlichen Interesse sind.

Elektrifizierungsmaßnahmen erhöhen die Schienenkapazität und die Flexibilität bei Umleitungsbedarfen. Anlagenresilienz sichert die Kapazität bei Störungen der #Schieneninfrastruktur. Der Verzicht auf NKV-Bewertungen und daraus resultierende Senkung bürokratischer Hürden beschleunigen das Durchlaufen der Leistungsphasen erheblich und schaffen schneller mehr Schienenkapazität. Die Maßnahmen werden bereits in wenigen Jahren spürbar sein.

Für die Maßnahmen ist das #BMDV verantwortlich. Der Gesetzgeber sollte noch im Jahr 2023 eine rechtliche Grundlage für den Verzicht von NKV-Untersuchungen und Einzelfallprüfungen bei Elektrifizierungsmaßnahmen im Bestandsnetz schaffen.

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